Fachbeitrag 17.02.2015

Internetrecht und Neue Technologien


Bleiben Provider bei illegalen Inhalten untätig, drohen ihnen hohe Schadensersatzzahlungen

Das Hosting-Portal Dailymotion wurde verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von 1,3 Millionen Euro zu zahlen, weil es illegale Inhalte nicht umgehend entfernt hatte.

Der Fernsehsender TF1, weitere Unternehmen derselben Gruppe sowie der in Frankreich sehr beliebte Komiker Gad Elmaleh hatten 2007 gegen Dailymotion wegen Nachahmung und unlauteren Wettbewerbs geklagt. Es ging um Medieninhalte, für die sie Urheberrechte bzw. bestimmte verwandte Schutzrechte besitzen.

In einer Entscheidung vom 17. Februar 2011 hatte der Kassationshof den Provider-Status von Dailymotion bestätigt und dem Unternehmen somit ermöglicht, sich auf die Bedingungen des LCEN-Gesetzes  (loi pour la confiance dans l’économie numérique – französische Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU) zu berufen, wonach es nur dann verurteilt werden kann, wenn es Inhalte nicht umgehend entfernt, nachdem es Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit erlangt hat.

Da Dailymotion diese Kriterien jedoch nicht einhielt und sich mit der Entfernung solcher Inhalte zu lange Zeit ließ (in casu zwischen 4 und 50 Tage), wurde es mit Urteil vom 2. Dezember 2014 durch das Pariser Berufungsgericht verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von nahezu 1,3 Millionen Euro zu zahlen. Sowohl die Höhe der Verurteilung als auch die unsichere Einstufung als Provider sollten zur einer größeren Vorsicht der Internet-Akteure führen.

Quelle: Urteil des Cours d’appel de Paris vom 2.12.2014, Nr. 14/231

Ihre Ansprechpartner: Anne PEIGNE, avocate und Christophe CHAPOULLIE, avocat associé (Partner)

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