Fachbeitrag 17.01.2011

Heute wurde in Berlin der Entwurf eines Mediationsgesetzes verabschiedet


Mit der Mediation geht es weiter!

Heute verabschiedete das Bundeskabinett das “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung”. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, die Mediation in Deutschland zu fördern.

Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem der Mediator den streitenden Parteien hilft, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren stattfinden (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Den größten wirtschaftlichen Nutzen werden die Konfliktparteien davontragen, die sich zu einer außergerichtlichen Mediation verabreden können, da sie Gerichtskosten vermeiden können.

Die Parteien haben in einem Mediationsverfahren die Chance, ihre eigene maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Einen Verlierer gibt es nicht. Zu einem Mediationsverfahren kann es nur kommen, wenn alle Beteiligten des Konflikts damit einverstanden sind. Mit dem Mediationsgesetz beabsichtigt die Bundesjustizministerin nicht weniger, als dass die Mediation die “Rechtskultur in Deutschland positiv verändern” soll. Zukünftig muss in einer Klageschrift an das Gericht angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist oder warum ein solcher Versuch unterlassen wurde.

Durch das Mediationsgesetz wird eine Selbstverständlichkeit des Mediationsverfahrens auf gesetzliche Füße gestellt, nämlich die Zusicherung der Vertraulichkeit für alles, was in dem Verfahren besprochen wird. Handelt es sich bei dem Mediator um einen Rechtsanwalt, so ist dieser schon auf Grund seines Berufs zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nun wird aber auch für alle anderen Mediatoren ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht eingeführt. Zukünftig soll die erzielte Einigung für vollstreckbar erklärt werden können, so das die Konfliktparteien gegebenenfalls direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung ihrer in der Schlussvereinbarung niedergelegten Forderungen beauftragen können. Schon jetzt gibt es staatlich anerkannte Gütestellen von Mediatoren, in denen die erzielte Einigung vor Ort für vollstreckbar erklärt werden kann.

Gesetzliche Zulassungsschranken für die Beruf des Mediators gibt es bisher nicht; allerdings setzen die Rechtsanwaltskammern für Rechtsanwälte eine qualifizierte Ausbildung voraus, damit diese die Bezeichnung Mediator tragen dürfen:

Wer seinen eigenen Konflikt mit Hilfe von Mediationsmethoden lösen möchte, kann einen der vielen gut ausgebildeten Mediatoren aufsuchen, die in der Lage sind, Konfliktparteien durch das Mediationsverfahren zu einer beständigen und nachhaltigen Lösung zu führen und zwar nicht nur in hoch emotionalen Familienkonflikten, sondern in nahezu jeglichem Streit, der mediationsgeeignet ist. Das kann eine Erbstreitigkeit sein oder in deren Vorfeld gemeinsame Überlegungen des Erblassers und seiner Erben über die richtige Erbregelung, es kann eine Nachbarschaftsstreitigkeit sein, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus über die Handhabung einer Hausordnung, Uneinigkeit unter Geschäftspartnern über die Ausrichtung Ihres Unternehmens oder Streit über die Auseinandersetzung bei der Unternehmensbeendigung, das kann sich um einen Konflikt unter Arbeitskollegen handeln und vieles mehr.

Sofern man den oder die anderen Beteiligten des Konflikts nicht selbst ansprechen kann, um ihre Bereitschaft zu einer Mediation zu erfragen, wird der Mediator diese Erkundigung übernehmen.

Mediation ist nicht etwa nur das geeignete Verfahren für Bürgerproteste gegen riesige Planungsprojekte wie Flughäfen oder Bahnhöfe, Ansiedlung von Mastställen, Schlachthöfen oder Tierversuchsanlagen und ähnlichem. Vielmehr kommt der alltägliche Konflikt im Kleinen ganz genauso für diese Form der außergerichtlichen Streitbeilegung in Betracht.

Gerne gebe ich Ihnen eine erste unverbindliche Auskunft über eine Mediation in Ihrem Fall am Telefon.

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Rechtsanwalt
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