Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 15.03.2011

Hartz IV Reform 2011


Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes: Die Hartz IV Regelsätze steigen in zwei Stufen: Mit Rückwirkung zum 1. Januar 2011 wird der Regelsatz um 5 Euro auf 364 Euro im Monat angehoben. Ab 1. Januar 2012 findet eine weitere Erhöhung um 3 Euro statt. Dies ist ein einmaliger Inflationsausgleich. Der Hartz IV Regelsatz liegt dann bei 367 Euro. Am 1. Januar 2012 wird dann die reguläre jährliche Anpassung des Regelsatzes stattfinden. Diese wird sich an die Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres anlehnen. 

Keine Anrechnung auf den Regelsatz: Die Aufwandsentschädigung, die ehrenamtlich Tätige und Übungsleiter erhalten, werden bis 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Zahltag 1. April 2011: Die Jobcenter zahlen die neuen Regelsätze ab dem 1. April 2011 aus. Zu diesem Datum gibt es auch die Nachzahlung der seit 1. Januar 2011 erhöhten Sätze. 

Bildungspaket

Vom Bildungspaket profitieren ca. zwei Millionen bedürftige Kinder. Sie erhalten gezielt Sach- und Dienstleistungen. Nicht nur Kinder von Hartz IV Empfängern haben einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets, sondern auch Kinder von Familien, die Wohngeld bekommen. So werden etwa 160.000 Kinder zusätzlich Leistungen erhalten.

Das Bildungspaket wird von der örtlichen Kommune verteilt, nicht von der Arbeitsagentur. Die Kommunen sind die Träger des Bildungspakets. 

Nicht nur bedürftige Schulkinder bekommen einen Zuschuss zum Mittagessen, sondern auch Kinder, die in einem Hort betreut werden

Der Euro-Betrag, der für Mittagessen und Beschäftigung von Schulsozialarbeitern zur Verfügung steht, wird in den nächsten drei Jahren um rund 400 Millionen Euro pro Jahr angehoben.

Die Kosten für das Bildungspaket übernimmt der Bund komplett für die Jahre 2011 bis 2013. Die Kommunen müssen von den etwa 1,6 Milliarden Euro jährlich nichts aufbringen.

Die Leistungen aus dem Bildungspaket können von bedürftigen Kindern mit sofortiger Wirkung in Anspruch genommen werden. Sie müssen jedoch beantragt werden !

Grundsicherung für Rentner und Erwerbsgeminderte

Ab dem Jahr 2010 trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer. 2012 übernimmt er 45 Prozent, 2013 75 Prozent und ab 2014 die Kosten komplett Kosten. In den nächsten vier Jahren werden die Kommunen netto um 12,24 Milliarden Euro entlastet, bis 2020 um rund 54 Milliarden Euro.

Mindestlohn

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und für die Weiter- und Ausbildung werden Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit geregelt. Es wird der jeweils gültige tarifliche Mindestlohn, derzeit sind es 7,59 Euro, als eine absolute Lohnuntergrenze festgesetzt. Der Mindestlohn ist dabei eine absolute Lohnuntergrenze sowohl für die Einsatzzeit als auch für die verleihfreie Zeit. Diese gesetzlichen Regelungen werden am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

Der Grundsatz „Equal Pay“ in der Zeitarbeit bedeutet gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Es liegt an der freien Entscheidung der Tarifvertragsparteien, ob sie davon abweichen wollen oder nicht.

Kürzungen bei den Sozialleistungen

Die Kürzung bei den Sozialleistungen betrifft insbesondere junge Eltern, Langzeitarbeitslose und Wohngeldempfänger mit Wirkung vom 01. Januar 2011. So entfällt der Heizkostenzuschuss für Empfänger von Wohngeld und der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II. Für Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro aus Erwerbstätigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent gekürzt, während es für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Als soziale Komponente wird das Elterngeld für Personen, die der Reichensteuer unterliegen, komplett gestrichen. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider berechtigter Personen mehr als 500.000 Euro beträgt. Für Langzeitarbeitslose ist der befristete Zuschlag für die Rentenversicherung entfallen. Durch Wegfall der Rentenversicherungspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II) entfallen somit auch die Beiträge des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung.

Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II entfällt mit Wirkung vom 01.01.2011. Dieser Zuschlag war im § 24 SGB II geregelt. Danach konnten Personen, die Arbeitslosengeld I bezogen haben, neben dem ALG II bis zu 2 Jahre einen monatlichen Zuschlag erhalten.

Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für die Altersvorsorge

Gestrichen wird mit Wirkung vom 01.01.2011 auch der Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für die Altersvorsorge (§ 26 SGB II).

 

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Rechtsanwalt
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