Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.12.2012

Gratis Markenschutz durch die US Regierung


Bei der Beratung unserer Mandanten zum Markteinstieg in den Vereinigten Staaten, konzentrieren wir uns nicht nur darauf unseren Kunden die bestmöglichen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturen zu bieten und Haftungsrisiken zu beschränken, sondern wir beziehen von Anfang an den Schutz ihrer Markenzeichen sowie ihres guten Namens und Rufes in die Beratung mit ein und stellen hierdurch sicher den größtmöglichen Nutzen aus den bestehenden Mitteln die der Markenschutz in den Vereinigten Staaten bietet, zu ziehen.  Dazu empfehlen wir oftmals das Markenzeichen vom ersten Tag an, mit dem Markteinstieg und dem tätigwerden in den Vereinigten Staaten, zu sichern.

Am besten schützten Sie ihren Namen und ihren guten Ruf mit der Anmeldung zur Eintragung in das bundesweite Markenzeichenregister.  In den Vereinigten Staaten kann ein Markenzeichen in den einzelnen Staaten oder auf föderaler Ebene angemeldet werden.  Am gängisten ist die Registrierung beim United States Patent and Trademark Office (USPTO), diese gewährleistet Markenschutz in allen Einzelstaaten.  Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass eine Schutzmarke auf Bundesebene ihr Markenzeichen nicht nur schützt sondern darüber hinaus dazu führt, dass staatliche Behörden ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Markenrechtsverletzungen behilflich sind.

Wenn ihr Markenzeichen in das Markenregister des USPTO eingetragen ist können Sie bei Markenrechtsverletzungen Schadentsersatz sowie Anwaltskosten geltend machen.  Dieser Schadensersatzanspruch setzt jedoch die vorsätzliche Verletzung des Markezeichens voraus und dies ist nur bei einem eingetragenen Markenzeichen möglich.  Markenrechtsverletzungen in den Vereinigten Staaten nehmen zu und steigen oftmals proportional mit dem Erfolg eines Unternehmens vor Ort.  Konkurrenten verwenden möglicherweise ihr Markenzeichen in der Werbung um bei Suchmaschienen Treffer zu erzielen wenn ein Kunde lediglich nach ihrer Adresse sucht oder kriminelle Unternehmungen verwenden ihr Markenzeichen in Verbindung mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen um von ihrem guten Ruf am Markt zu profitieren.

Ein weiterer Vorteil eines eingetragenen Markenzeichens ist das der Eigentümer unschätbare Unterstützung von der Zoll- und Grenzschutzbehörde  der Vereinigten Staaten im Kampf gegen Importeure von Fälschungen und Imitaten erhält.

“GRATIS” UNTERSTÜTZUNG DURCH REGIERUNGSBEHÖRDE BEI DER DURCHSETZUNG IHRER MARKENRECHTE:

Seit 2003 ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Heimatschutzministeriums der Vereinigten Staaten, die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection (CBP)), verantwortlich für die Zoll- und Grenzkontrolle und auch der kommerzielle Urheber-/Markenschutz zählt zu ihren Aufgaben.  CBP kontrolliert Warenlieferungen und verhindert den Import oder Export von Waren welche beim USPTO eingetragene Markenzeichen verletzen.  CPB überwacht mehr als 300 internationale Seehäfen und unterhält zahlreiche Vertretungen im Ausland.  CBP hat in der Vergangenheit gezielt Massnahmen gegen die Ein- und Ausfuhr von gefälschten und nachgemachten Produkten ergriffen und eine stetig wachsende Zahl von Fälschungen und Imitationen sichergestellt.

Um ihr Markenzeichen durch CBP überwachen zu lassen ist eine Registrierung bei der CBP gegen eine geringfügige Gebühr erforderlich.  Um bei der CBP eintragungsfähig zu sein, muss das Markenzeichen im Hauptregister (Principal Register) des USPTO eingetragen sein.  Wir empfehlen und raten unseren Mandanten ihr Markenzeichen bei der CBP eintragen zu lassen um diesen „gratis“ Markenschutz zu nutzen.

Wenn Sie mehr über diese Thema wissen möchten oder weitere Fragen bezüglich des Markenschutzes und des Kennzeichenrechtes in den Vereinigten Staaten haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.  Sie können uns in New York erreichen unter www.el-law.com, Dr. Marcus A. Ernst, +1 212-488-1668, [email protected]; Steffanie E. Keim, +1 212-488-1666, [email protected].

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Rechtsanwalt
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