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Fachbeitrag 05.02.2007

Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung


Eine Ehe kann ohne Zustimmung des anderen Ehegatten geschieden werden, wenn die Parteien ein Jahr getrennt leben und das Gericht aufgrund der Anhörung der Parteien davon überzeugt ist, dass die Ehe zerrüttet ist.
Der Beginn des Trennungsjahrs setzt jedoch nicht voraus, dass ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht. Die Trennung kann auch innerhalb der Wohnung vollzogen werden. Voraussetzung hierzu ist, dass sämtliche Versorgungsleistungen, die in der Ehe üblich sind, eingestellt werden. D.h. es werden die Schlafbereiche getrennt und jeder erledigt seine Hausarbeit, wie kochen, waschen, bügeln etc. selbst.
Dies erspart häufig eine doppelte Mietbelastung während der Trennungszeit.

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Rechtsanwalt
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