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Fachbeitrag 01.06.2010

Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen


Der Deutsche Bundestag hat durch das zweite Opferrechtsreformgesetz nunmehr die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren gestärkt. U. a. – und dies war bisher nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht anerkannt – hat jeder Zeuge die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.

Erweitert wurden auch die Möglichkeiten, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Voraussetzungen besteht bei Straftaten wie schwerer Körperverletzung oder Raub gegebenenfalls auch Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwaltes.

Das Gesetz wird aller Voraussicht nach – nach Zustimmung des Bundesrates – am 01.10.2009 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Leber

Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Ritterstr, 9
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 86 46 30
Fax: 0211/ 320 840
www.tondorfboehm.de

31.05.2010

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Autor

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