Fachbeitrag 08.07.2025

Gericht bestätigt: Anspruch auf Rückzahlung bei Verstoß gegen Einzahlungslimit


Das Landgericht Memmingen hat in einem aktuellen Verfahren einem Spieler Recht gegeben, der beim Online-Sportwettenanbieter Bet-at-home deutlich mehr als die gesetzlich erlaubten 1.000 Euro pro Monat einzahlen konnte. Das Gericht entschied: Ein klarer Verstoß gegen den Spielerschutz – der Anbieter muss Schadensersatz leisten.


Wegweisendes Urteil zum Spielerschutz: Anbieter muss haften

Am 03. Juli 2025 traf das Landgericht Memmingen eine richtungsweisende Entscheidung: Weil der Wettanbieter das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Einzahlungslimit ignorierte, muss er dem Kläger die dadurch erlittenen Verluste erstatten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – dennoch sendet es ein deutliches Signal an die gesamte Branche.

Der betroffene Spieler hatte über einen längeren Zeitraum hinweg monatlich deutlich über 1.000 Euro eingezahlt – ohne jemals eine Prüfung seiner finanziellen Verhältnisse durchlaufen zu müssen. Genau hier liegt das Problem: Nach geltendem Recht muss diese Grenze anbieterübergreifend eingehalten werden – unabhängig davon, ob der Spieler bei einem oder mehreren Anbietern aktiv ist.

Das Gericht stellte hierzu klar:

„Das monatliche Einzahlungslimit gilt für alle Anbieter gemeinsam. Sobald die Gesamteinzahlungen eines Spielers im laufenden Monat 1.000 Euro übersteigen, sind keine weiteren Einzahlungen mehr erlaubt – auch dann nicht, wenn sie bei einem anderen Anbieter erfolgen (§ 6c Abs. 1 GlüStV).“

Nur wenn ein Spieler ausdrücklich eine Erhöhung dieses Limits beantragt – und finanzielle Nachweise wie Gehaltsabrechnungen vorlegt –, kann das Limit in Ausnahmefällen angepasst werden. Genau das ist im konkreten Fall aber nicht geschehen. Deshalb war es auch irrelevant, ob der Spieler sich eine höhere Einzahlung theoretisch hätte leisten können:

„Ob der Kläger tatsächlich über ausreichend Einkommen verfügte, spielt keine Rolle – entscheidend ist, dass keine Nachweise eingereicht wurden“, so das Gericht.

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Weil der Wettanbieter diese Pflichtverletzung begangen hat, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.


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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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