Wieder konnte eine Bank dazu bewegt werden, erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurück zu erstatten.
Der Fall: Sie haben einen Konsumentenkredit abgeschlossen und mussten dabei eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlen?
Die überwiegende Mehrzahl der Oberlandesgerichte sieht dies als rechtswidrig an. Die Bearbeitung des Kredites würde zum ureigenen Geschäft der Bank gehören. In den Urteilsgründen ist zu lesen:
„Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht vertraglich verpflichtet ist, oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 307 II BGB nicht vereinbar.“
Die positive Folge für den Bankkunden: Die Bank muss die Kreditbearbeitungsgebühren nach dieser Rechtsauffassung zurück erstatten. Das sind regelmäßig ein paar Hundert Euro. Bei größeren Krediten können dies aber auch mehr sein.
Zwar gibt es hierzu noch kein Votum des Bundesgerichtshofs. Allerdings bestehen gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen. Verschiedene Banken lassen es zu einem Anerkenntnisurteil gegen sich kommen. Weitere Infos: www.DieOnlineKanzlei.de
Rechtsanwalt Borth