Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 07.04.2009

Freundschaftsvertrag der Weimarer Republik und dem Königreich Persien


Frage:
Ist gemäß dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen (Freundschaftsvertrag zwischen der Weimarer Republik und dem Königreich Persien vom 1929) ein persischer Flüchtling oder eine iranische Ehefrau verpflichtet, für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung der iranischen Regierung vorzulegen?

Antwort:
Grundsätzlich dürfen die beiden Staaten, solange der völkerrechtliche Vertrag zwischen Persien und Deutschland noch gültig ist, keinen Staatsbürger gegen den völkerrechtlichen Vertrag einbürgern. Dies hat jedoch lediglich eine rechtshistorische Bedeutung und wegen diversen politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und tatsächlichen Gründen haben die beiden Staaten Ausnahmeregelungen entwickelt. Davon sind auch die oben genannten Personengruppen betroffen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Doppelstaatsbürgerschaft erfüllt sind.

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Autor

Rechtsanwalt
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