Besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestattungspflicht?
In der Bundesrepublik Deutschland wie auch vielen anderen Staaten existiert eine allgemeine Bestattungspflicht, der zufolge eine Leiche in der Regel ordnungsgemäß bestattet werden muss, wofür die Angehörigen zu sorgen haben und auch die Kosten zu tragen haben. Diese gesetzliche Bestattungspflicht ist unabhängig von einer etwaigen Erbschaft, es handelt sich hierbei um eine Totenfürsorgepflicht.
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Was ist ein Erbvertrag?
Durch den Erbvertrag besteht neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, über die Verteilung des Erbes nach dem eigenen Ableben zu bestimmen und dadurch die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Allerdings legt sich der Erblasser – anders als beim Testament – bei dem Erbvertrag bereits zu Lebzeiten unwiderruflich fest, denn er kann diesen Erbvertrag ohne Zustimmung seines Vertragspartners in der Regel nicht mehr auflösen oder ändern. (Gesetzliche Regelungen zum Erbvertrag: BGB, §§ 2274 bis 2302.)
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Wie wird ein gültiger Erbvertrag abgeschossen?
Der Erbvertrag kann nur zwischen zwei oder mehreren uneingeschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist u.a. die Volljährigkeit der Vertragspartner, wobei es nur bei Ehepartnern oder Verlobten Ausnahmen in Bezug auf die Volljährigkeit gibt. Der Erbvertrag muss in der Regel bei einem Notar abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner und der Notar allesamt anwesend sein müssen. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Erblassers zwingend, wogegen sich der Vertragspartner vertreten lassen könnte.
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Was ist ein Einseitiger, was ist ein Zweiseitiger Erbvertrag?
Bei einem einseitigen Erbvertrag verpflichtet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser aber nimmt den Vertrag lediglich an. Der zweiseitige Erbvertrag bindet beide Vertragspartner gegenseitig aneinander, und Änderungen sind nur unter beiderseitigem Einvernehmen möglich.
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Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn ein Erblasser sich zu Lebzeiten dazu verpflichten möchte, dem Vertragspartner sein Erbe oder einen Teil des Erbes zukommen zu lassen. Damit verzichtet der Erblasser freiwillig auf die Möglichkeit, seine Meinung ohne Übereinstimmung des zukünftigen Erben zu ändern, denn die Verpflichtung ist unwiderruflich, was in bestimmten Situationen erwünscht sein kann, wie z.B bei Lebenspartnern, die nicht in einer gesetzlich eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Diese haben gemäß der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Erbteil, so dass ein Erbvertrag zugunsten des nichtehelichen Partners das ausgleicht. Es geschieht häufig, dass die Partner einen Erbvertrag abschließen, der im Todesfall den jeweils anderen zum Erben erklärt (vgl. Berliner Testament bei Eheleuten).
Welche Personen gelten als Abkömmlinge im Erbrecht?
Als Abkömmlinge werden die Nachkommen, also die Kinder, Enkel, Urenkel usw. bezeichnet. Direkte Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht und im Falle der Enterbung ein Recht auf den Pflichtteil, jedoch nur, wenn dem betreffenden Abkömmling (z.B. Enkel des Erblassers) nicht ein mit dem Erblasser näher verwandter Abkömmling (z.B. Sohn des Erblassers) vorgeht. So schließt der Sohn des Erblassers den Enkel vom Erb- und Pflichtteilsrecht aus, für den Fall, dass der Sohn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch am Leben ist. Wenn der Sohn verstorben ist, tritt der Enkel des Erblassers an die Stelle des Sohnes und ist dann erb- und/oder pflichtteilsberechtigt. Im Erbschaftssteuerrecht sind die Freibeträge der Abkömmlinge festgelegt.
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Was ist eine Auflage im Erbrecht?
Im Erbrecht (§1940 BGB) bedeutet eine Auflage, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, mittels eines Testaments oder Erbvertrags in seiner letztwilligen Verfügung Anordnungen zu treffen, denenzufolge die Erben oder die durch ein Vermächtnis Begünstigten mit einem bestimmten Tun oder Lassen belastet (beschwert) werden. Andernfalls können ihnen auch Vermögensgegenstände aus der Erbmasse vorenthalten werden. Die Durchsetzung derartiger Auflagen kann der Erbe selbst verlangen, aber auch Miterben oder Personen können in der Regel auf die Durchsetzung bestehen, welche ohne die Beachtung der Auflagen einen Vorteil gehabt hätten, weil sie ansonsten beispielsweise erbberechtigt geworden wären.
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Was ist ein Behindertentestament?
Es handelt sich hierbei um ein Testament von den Eltern eines in der Regel geistig behinderten Kindes, um diesen die Nutzung einer Vorerbschaft in Form von Schonvermögen durch einen Testamentsvollstrecker zukommen lassen. Das Ziel eines solchen Testaments ist, dass dadurch der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe des behinderten Kindes verhindert werden soll, dergestalt, dass die Heimkosten des behinderten Kindes weiterhin von der Sozialhilfe finanziert werden sollen, während das Kind die Vorerbschaft zusätzlich nutzen kann. Das behinderte Kind ist lediglich ein Vorerbe, d.h. dass die Erbschaft nach dem Tod des behinderten Kindes ein zweites Mal vererbt wird, in der Regel an die gesunden Geschwister.
Unter welchen Umständen kann ein Drei-Zeugen-Testament /Nottestament abgefasst werden?
Unter bestimmten Umständen kann in Anwesenheit von drei Zeugen ein Nottestament errichtet werden, falls die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht möglich ist, sei es bei naher Todesgefahr, (§ 2250 Abs. 2 BGB), oder wenn beispielsweise ein Ort als Folge außerordentlicher Umstände wie Hochwasser oder Verschüttung abgeschnitten ist und dadurch die Errichtung des Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist (§ 2250 Abs. 1 BGB). Dieses außerordentliche Testament ist in der Regel jedoch nur vorläufig und wird drei Monate nach seiner Errichtung unwirksam, falls der Erblasser noch lebt (§ 2251 BGB).
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Was ist eine Kettenschenkung?
Mittels einer Kettenschenkung kann der Schenker über den Umweg eines Erstbeschenkten einen Dritten bedenken, wobei es sich um eine direkte Schenkung an den Endbedachten handelt und der Erstbeschenkte steuerlich lediglich eine Durchgangsperson darstellt.
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