Fachbeitrag 12.10.2025

Forderungseintreibung Slowakei – WIEDERMANN & PARTNERS


Forderungseintreibung Slowakei

Mahnverfahren ausschließlich elektronisch möglich

Das Mahnverfahren stellt in der Slowakei eine effiziente und zeitsparende Möglichkeit dar, offene Geldforderungen einzutreiben. Es richtet sich insbesondere an Gläubiger, denen beispielsweise eine Rechnung für gelieferte Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlt wurde, ein Darlehen nicht zurückgezahlt wurde oder denen aus anderen Gründen eine Geldsumme zusteht.

Einleitung des Mahnverfahrens

Das Mahnverfahren beginnt mit einem Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls („Platobný rozkaz“). Dieser Antrag kann ausschließlich elektronisch gestellt werden – und zwar über die elektronische Poststelle (elektronická schránka) des zuständigen Gerichts. Papierformulare oder klassische schriftliche Eingaben per Post sind nicht mehr zulässig. Das slowakische Justizministerium stellt auf seiner offiziellen Website entsprechende elektronische Formulare zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Antragsteller (Kläger) kann jede natürliche oder juristische Person sein – auch mit Wohn- oder Unternehmenssitz außerhalb der Slowakei. Ebenso kann ein fremder Staat als Kläger auftreten. Entscheidend ist jedoch, dass der Kläger entweder über eine aktivierte elektronische Poststelle verfügt oder sich durch einen Vertreter mit aktivierter elektronischer Poststelle vertreten lässt. Ohne diese elektronische Zugangsmöglichkeit ist die Antragstellung nicht möglich.

Voraussetzungen für den Erlass eines Zahlungsbefehls

Der Zahlungsbefehl ist eine meritorische Entscheidung, also eine Entscheidung in der Sache selbst. Für dessen Erlass müssen gemäß § 265 Abs. 1 der slowakischen Zivilprozessordnung (CSP) mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

– Es wurde eine Klage eingereicht (ein ausdrücklicher Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls ist nicht erforderlich),

– Die Klage bezieht sich auf eine Geldforderung,

– Auf Grundlage der vom Kläger dargelegten Tatsachen – insbesondere, wenn diese durch schriftliche Beweismittel belegt sind – bestehen keine Zweifel an der Berechtigung der Forderung.

Der gesamte Ablauf erfolgt ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Beklagten – das Gericht entscheidet ausschließlich auf Grundlage der klägerischen Angaben und Unterlagen.

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Fristen und Ablauf des Verfahrens

Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Gericht verpflichtet, den Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erlassen – vorausgesetzt, der Kläger hat gleichzeitig die Gerichtsgebühren entrichtet und den Zahlungsbefehl auf dem vorgeschriebenen Formular (ebenfalls über die Website des Justizministeriums verfügbar) eingereicht.

Im Zahlungsbefehl wird der Beklagte aufgefordert, die geltend gemachte Geldforderung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung entweder zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen. Zusätzlich kann das Gericht dem Beklagten auferlegen, die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

Rechtsmittel und Wirkung des Zahlungsbefehls

Legt der Beklagte innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch ein, wird das Verfahren in der Regel in ein reguläres Zivilverfahren übergeleitet. Unterbleibt ein Widerspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und ist damit vollstreckbar.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zahlungsbefehl ohne Beteiligung des Beklagten ergeht – dieser wird also nicht vorab angehört. Erst durch den förmlichen Widerspruch erhält der Beklagte die Möglichkeit, sich zu äußern.

Das Mahnverfahren in der Slowakei hat sich zu einem modernen, vollständig digitalisierten Instrument der Forderungseintreibung entwickelt. Es ermöglicht Gläubigern – auch außerhalb der Slowakei – ihre Ansprüche effizient durchzusetzen. Die ausschließliche elektronische Einreichung, klare gesetzliche Fristen und der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung machen das Verfahren besonders attraktiv. Gleichzeitig erfordert es jedoch eine gewisse technische Vorbereitung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der elektronischen Kommunikationsplattformen der Justizverwaltung.

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JUDr. Eva Priehodová - rechtsanwalt.com

JUDr. Eva Priehodová

Banská Bystrica
  • Handelsrecht,
  • Gesellschaftsrecht
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JUDr. Eva Priehodová

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