Fachbeitrag
29.05.2013
Seit dem 1. Oktober 2012 hat sich das niederländische Gesellschaftsrecht grundlegend geändert. Die Änderungen haben direkte Konsequenzen für die Beschlussfassung und Steuerungsabläufe bei existierenden privaten Unternehmen mit beschränkter Haftung. Eine andere Hauptänderung bezieht sich auf die vorherige Kapitalsicherung, die auf private Unternehmen mit beschränkter Haftung anzuwenden ist. Als Ergebnis dieser Änderungen ist es von nun an in den Niederlanden möglich, ein Unternehmen mit einer minimalen Kapitalbildung von € 0.10 zu bilden. Bitte kontaktieren Sie Blenheim, Herr Mr. Arjen V. Paardekooper RA, Leiter der Gesellschaftsrechtsabteilung zur weiteren Beratung.