Die ING DiBa AG scheint in Widerrufsfällen eine gerichtliche Entscheidung zu scheuen.
Was war passiert?
Die Kläger hatten im Jahr 2006 zwei Immobiliendarlehensverträge mit der ING DiBa AG geschlossen.
Als die Darlehen vorzeitig abgelöst wurden, mussten unsere Mandanten dafür eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung von über 14.000 € zahlen.
Dieses Geld wollten die Kläger zurück bekommen.
Als Verbrauchern stand den Klägern bei solchen Darlehensverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
Wird der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß belehrt bzw. ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Verbraucher auch heute noch sein Widerrufsrecht ausüben.
Die Folge ist dann, dass die Verträge rückabgewickelt werden müssen.
Nach einer Prüfung der Widerrufsbelehrungen durch uns beriefen sich die Kläger auf ihr Widerrufsrecht.
Sie verlangten die Erstattung einer zuvor geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Rückabwicklung der Verträge.
Die ING DiBa AG verweigerte die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Rückabwicklung der Verträge zunächst.
Es gab mehrfach und schon außergerichtlich den Versuch sich gütlich durch Vergleich zu einigen.
Die Kläger blieben jedoch hart und entschieden sich ihr Recht gerichtlich durchzusetzen.
Die Kläger bestanden zumindest auf die volle Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung. Am Ende wurden die Kläger dafür belohnt.
Nachdem bereits die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main stattgefunden hatte, erklärte sich die Beklagte nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung bereit, die volle Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. über 14.000 € zu erstatten.
Dies ist besonders interessant, konnten doch einige in Frankfurt ansässige Bankhäuser dort bereits in Widerrufsfällen eine Klageabweisung erreichen.
Dieser Fall zeigt, dass jeder Widerrufsfall einzeln zu bewerten ist und sollte daher den Bankkunden, die in einer ähnlichen Lage sind Mut machen, für ihr Recht zu kämpfen und notfalls auch vor einem Klageverfahren nicht zurückzuschrecken.
Gerne halten die Banken den Verbrauchern auf Anfrage den Einwand entgegen, dass ein Gericht bereits über die im betroffenen Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung entschieden hätte und diese fehlerfrei sei.
Betroffene Kreditnehmer brauchen, wie das vorstehend geschilderte Verfahren zeigt, diesen Einwand nicht zu fürchten, denn es ist und bleibt der Einzelfall entscheidend.
Zweifelnde Verbraucher sollten daher ihre Widerrufsbelehrung durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen lassen.
Von kostenlosen Überprüfungen raten wir ab. Hier wird häufig der Einzelfall nicht so sorgfältig geprüft, wie wir es für erforderlich halten.
Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie gerne zum Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.