Fachbeitrag 11.03.2010

Falsche GEZ Mahnschreiben


Derzeit
warnen Verbraucherschützer vor gefälschten GEZ-Mahnschreiben. Betrüger fälschen
derzeit Schreiben und erwecken beim Verbraucher den Eindruck, es handle sich um
Mahnschreiben der GEZ.

Der
Briefkopf ist täuschend echt und man wirft dem Verbraucher vor, mit seinen
Zahlungen für die Rundfunkgeräte im Rückstand zu sein. Für den Fall des
Nichtzahlens wird mit Inkasso, SCHUFA und Gerichtsvollzieher gedroht.

Neben
dem Briefkopf finden sich auch ein Aktenzeichen und der Barcode auf dem Brief.
Den Verbrauchern wird vorgetäuscht, dass hier noch Zahlungen ausstehen.

Sie
sollten sich davon aber nicht schrecken lassen und auf keinen Fall bezahlen.

Man
kann die Schreiben an der falschen GEZ-Kontonummer erkennen. Die richtige
GEZ-Kontonummer besteht unter anderem aus den Ziffern 1 2 3 4 5 6 7 8 genau in
dieser Reihenfolge.

Die
Kontonummer auf den betrügerischen Schreiben sieht anders aus.

Weiterhin
enthalten die Originalschreiben der GEZ eine Rechtsbehelfsbelehrung, da es sich
um Bescheide der öffentlichen Verwaltung handelt. Die Schreiben der Betrüger
enthalten auch keine solche Rechtsbehelfsbelehrung.

Haben
Sie sonst Bedenken hinsichtlich der Echtheit dieser Schreiben sollten Sie die
Verbraucherschutzzentralen vor Ort aufsuchen oder einen Anwalt beauftragen.
Auch eine Nachfrage bei der GEZ klärt den Fall schnell auf.

So
erkennen Sie kurzerhand, ob es sich um ein Betrügerschreiben oder ein echtes
GEZ-Schreiben handelt:

Fehlende
Rechtsbehelfsbelehrung und nicht die Kontonummer mit den Ziffern 1 2 3 4 5 6 7
8.

Sollte  hier schon aus Angst bezahlt worden sein,
empfiehlt sich der Weg zur Verbraucherschutzzentrale, zum Anwalt oder auch zur
Polizei.

Im
Grunde genommen sollten Sie die falschen GEZ-Zahlungsaufforderungen einfach
ignorieren. Jedenfalls sollten Sie nicht zahlen.

11.03.2010

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Autor

Rechtsanwalt
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