Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.02.2009

Erstes Poliscan-Verfahren eingestellt!


Es gibt  neue Erkenntnisse zur Verwertbarkeit der Messungen des Typs Poliscan Speed, die dazu führen, dass derzeit die Verfahren vor dem AG Mannheim eingestellt werden.

Im Verfahren AG Mannheim, Az. 29 Owi 508 Js 23058/2008 hatte Rechtsanwalt Goecke am 21.01.09 als Verteidiger die Einstellung erstmals erwirkt.

Es ist beispielsweise das Zustandekommen des Auswerterahmens nicht nachvollziehbar.

Dieser dient jedoch derzeit als einzige, von außen zu überprüfende, Größe, um eine Messung als richtig anzunehmen.

Wie der Rahmen jedoch programmiert ist, ist nicht zugänglich gemacht, das Gerät wird vielmehr nur nach Herstellerangaben betrieben, die einer Plausibilitätskontrolle nicht zugänglich sind.

Eine fotogrammetrische Auswertung der Fotoposition, wie etwa bei Radar oder Lichtschranke ist nicht möglich.

Zwischen Messung und Foto kann das gemessene Fahrzeug bis zu 70m zurücklegen.

Dritte können sich somit das Messfoto ansehen, glauben, dass die Herstellerangaben zur Schablone stimmen oder diese anzweifeln. 

Bis heute wurden keine Möglichkeiten eröffnet, das Messverfahren einfach nachträglich auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.

Dieses fest installierte Gerät ist technisch baugleich mit den mobilen, an den Autobahnen verwendeten Geräten, dürfte also tausende Autofahrer betreffen.

Speyer, 21.01.09

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (998)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.