Am 01.01.2010 traten neue Erbschaft- und Schenkungsteuersätze in Kraft. Gegenüber der Reform vom Jahr zuvor wurden die Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten wieder herabgesetzt.
Die aktuellen Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften und Schenkungen sind nun:
Personengruppe Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner I € 500.000,-
Kind (auch Adoptivkind und Stiefkind) I € 400.000,-
Enkel I € 200.000,-
Sonstige Abkömmlinge I € 100.000,-
(z. B. Urenkel, Eltern bei Erbschaften)
Geschwister, Neffe, Nichte, Schwiegerkind, II € 20.000,-
Schwiegereltern, Stiefeltern,
geschiedener Ehegatte
Sonstige Personen III € 20.000,-
Steuersätze
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis einschließlich
€ 75.000,- 7% 15% 30%
€ 300.000,- 11% 20% 30%
€ 600.000,- 15% 25% 30%
€ 6.000.000,- 16% 30% 30%
€ 13.000.000,- 23% 35% 50%
€ 26.000.000,- 27% 40% 50%
darüber 30% 43% 50%
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit berücksichtigt. Wenn das Vermögen größer ist als die Freibeträge der späteren Erben, läßt sich durch Schenkungen im Abstand von 10 Jahren der Freibetrag mehrfach nutzen.
Damit bei Steuersparmodellen die Steuern nicht um jeden Preis gespart werden, ist die professionelle Beratung beim Fachmann für Erbrecht und Erbschaftsteuer zu empfehlen.