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Fachbeitrag 22.01.2016

Erben in England: was muss ich tun?


Wer als Deutscher in England Erbe wird, hat trotz der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung keine geänderte Situation:

Großbritannien beteiligt sich, wie Dänemark und Irland, nicht an der Anwendung dieser Verordnung. Allerdings hat England schon immer das Recht des Wohnsitzes des Erblassers auf Erbfälle mit Auslandsbezug angewendet, wie es jetzt auch die europäische Verordnung vorgibt.

Wer zum Beispiel überraschenderweise von einem entfernten Onkel ein millionenschweres Konto in England erbt, wird eine Überraschung erleben:

Man kommt nicht an das Geld. Die Bank verweigert die Auszahlung, in der Regel auch schon jede Auskunft.

Auch mit einem deutschen Erbschein wird man in England nicht viel ausrichten können, da England sein eigenes Erbscheinsverfahren durchführt. Dieses Verfahren zielt auf den sogenannten Grant of Probate. Außerdem muss spätestens in den laufenden Probate Proceedings (Erbscheinsverfahren) die englische Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Das Grant of Probate erhält man nach Vollziehung einiger Schritte:

Zunächst muss man in seinem schriftlichen Antrag auf Grant of Probate beim zuständigen Probate Court alle erforderlichen Angaben zu sich selbst, den anderen Erben, falls vorhanden, und dem Verstorbenen machen.

Als nächstes gibt man die Erbschaftsteuererklärung bei der IRS Internal Revenue Service ab. Diese erfolgt durch Ausfüllen der relevanten Formulare, die sich auf der Webseite des IRS finden. Je nach Umfang und Zusammensetzung des Nachlasses gestaltet sich diese Erklärung mehr oder weniger einfach.

Anschließend an die Erklärung folgt die Zahlung der errechneten Steuern. Für diese teilweise hohen Beträge kann normalerweise unkompliziert ein Kredit mit einer kurzen Laufzeit bei einer heimischen Bank aufgenommen werden.

Nach Zahlung erhält man die Bestätigung über die Begleichung der Steuern. Diese Bestätigung sendet man zum Probate Court. Erst mit dieser Bestätigung wird der Antrag auf das Grant of Probate weiterbearbeitet. Geld kann das Land nicht verlassen, solange die fällige Steuer nicht bezahlt wird.

Nach dem Erhalt dieser Bestätigung nimmt man einen persönlichen Termin bei dem zuständigen Probate Court wahr, in dem man nochmals alle seine Angaben aus dem schriftlichen Antrag bestätigt und unter Umständen auch beschwört. Dieser Schritt kann gegebenfalls auch vor einem Konsulat durchgeführt werden.

Mit Abschluss dieses Vorgangs erhält der Erbe sein Grant of Probate, das er an die Englische Bank schicken kann. Diese muss nunmehr Auskunft erteilen und den betreffenden Geldbetrag freigeben.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um generelle Informationen handelt. Jeder einzelne Fall kann Besonderheiten beinhalten, die eine andere Vorgehensweise, eine andere Lösung und damit auch einen anderen Erfolg anbieten.

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Rechtsanwalt
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