Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 13.02.2013

Einstieg in den US Markt/Firmengründung in den USA


Es empfiehlt sich die Gesellschaft durch einen Anwalt als Incorporator gründen zu lassen, da hierdurch eine umfassende Beratung von der Namensgebung bis zur weiteren Administration der Gesellschaft gewährleistet wird und Haftungsrisiken für die deutsche oder europäische Muttergesellschaft sowie die Organe der US Tochtergesellschaft minimiert werden können.

ERNST & LINDER begleitet Sie auch nach der erfolgreichen Firmengründung rechtlich bei weiteren Schritten wie zum Beispiel Visa, Trademarks/Domänen, Anmietung oder Ankauf von Büros und Wohnungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Shareholder Agreements, Officers und Directors Insurance, Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Produkthaftpflichtversicherung, Renten-, Kranken- und Sozialversicherung, Inter-Company Agreements usw.

Desweiteren bieten wir unseren Mandanten den Service als Corporate Secretary zu fungieren.  Der Vorteil eines Anwalt als Corporate Secretary ist, dass diesem erhöhte Glaubwürdigkeit geschenkt wird.  Der Corporate Secretary sorgt in der Regel auch dafür, dass regelmässig Hauptversammlungen und Board Meetings stattfinden und protokolliert werden, um die beschränkte Haftung der Gesellschaft mangels Einhaltung solcher Förmlichkeiten nicht zu gefährden.  Wesentlich für Haftungszwecke ist zudem, dass die US Gesellschaft nicht als Zweigniederlassung der deutschen Gesellschaft angesehen wird, hier ist es von Vorteil, wenn nicht alle US Officer auch zum Management der deutschen Gesellschaft gehören.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns, Sie bei dem Einstieg in den US Markt unterstützen zu dürfen.  Wir sind mit den Erwartungen europäischer, insbesondere deutscher Mandanten, bestens vertraut und mangels Sprachbarriere in der Kommunikation wird eine erhebliche Kosteneffizienz erzielt und wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam auf Ihre spezifische Bedürfnisse abgestimmte Lösungen.

Wenn Sie mehr über diese Thema wissen möchten oder weitere Fragen bezüglich des Gesellschaftsrechts in den Vereinigten Staaten haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.  Sie können uns in New York erreichen unter www.el-law.com, Dr. Marcus A. Ernst, +1 212-488-1668, [email protected]; Steffanie E. Keim, +1 212-488-1666, [email protected].

 

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Autor

Rechtsanwalt
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