Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 06.10.2010

Ein Unfall… die Schrecksekunden und Fragen danach


Was tun, wenn’s kracht?

Einen Moment nicht aufgepasst und schon hat’s geknallt. Sie haben beim Ausparken ein anderes Auto gestreift und eine kleine Schramme an dessen Kotflügel verursacht. Nach dem Gesetz müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer warten, und zwar ca. 1 Stunde bei einem Unfall in der Stadt. Alles andere ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, also Unfallflucht. Hier gibt es empfindliche Geldstrafen und auch 7 Punkte in Flensburg.

Was tun wenn niemand kommt?

Melden Sie den Unfall sofort der Polizei und später auch Ihrer Versicherung. Ausschließlich eine Visitenkarte hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, entbindet Sie nicht von dieser Meldepflicht und ist nur als zusätzliche Maßnahme erlaubt.

In der ersten Verwirrung einfach weggedüst?

Keine Panik. In diesem Fall können Sie sich telefonisch bei der Polizei innerhalb von 24 Stunden zur Tat bekennen. Wenn Sie nur einen Bagatellschaden bis ca. 1.000,00 € verursacht haben, bleiben Sie dann meist straffrei.

Ihr eigenes Auto hat eine Beule – vom Übeltäter keine Spur!

Fragen Sie möglichst gleich in der Nachbarschaft des Parkplatzes nach, ob jemand etwas gesehen hat. Die Strafanzeige gegen Unbekannt führt so schneller zum Erfolg.

Es hat geknallt – wer ist schuld?

Niemals sollten Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben. Es reicht, wenn Sie nur die Versicherungsdaten austauschen und den Unfallhergang gemeinsam schriftlich festhalten. Bei Unstimmigkeiten rufen Sie besser die Polizei.

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, können Sie kostenfrei einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, da die Anwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen werden müssen. Dem lästigen  Schriftverkehr und auch dem Ärger durch verzögerte Zahlungen der Versicherung können Sie so entgehen.

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Rechtsanwalt
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