Eine Verurteilung zu einer Geldbu? und Fahrverbot gem? ? 24 a II StVG wegen F?hrens eines Fahrzeugs unter der Wirkung von Drogen setzt voraus, dass die Wirkungsdauer und die Nachweisdauer der einzelnen Drogen ?bereinstimmt, so dass eine Ahndung nur dann m?glich ist, wenn eine Konzentration nachgewiesen wird, die es als m?glich erscheinen l?st, dass der untersuchte Kfz-F?hrer am Stra?nverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrt?chtigkeit eingeschr?kt war. Dies resultiert daraus, dass insbesondere bei THC, dem psychoaktiven Hauptwirkstoff des Cannabis, sich die Nachweisdauer f?r das Vorhandensein im Blut wesentlich erh?ht hat, so dass sich Spuren dieser Substanz heute ?ber mehrere Tage, unter Umst?den sogar Wochen nach dem Konsum nachweisen lassen. Der Drogenkonsum muss demnach nicht zu einer konkreten Beeintr?htigung der Fahrt?chtigkeit f?hren.
Die M?glichkeit der Beeintr?htigung der Leistungsf?igkeit ist ausreichend, was bei THC bei einer Konzentration von 1 mg/ml der Fall ist und bei Amphetaminen bei einer Grenzwert?berschreitung von 25 Nanogramm/ml angenommen wird.