Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.03.2015

Die Wettbewerbsbehörde bestraft die Hersteller von Hygiene- und Pflegeprodukten


Am 18. Dezember 2014 hat die frz. Wettbewerbsbehörde mehrere Hersteller von Hygiene- und Pflegeprodukten zu Geldstrafen im Gesamtbetrag von fast einer Milliarde Euro für zwei Preisabsprachen, die zwischen 2003 und 2006 aufgetreten sind, verurteilt.

Beide Absprachen betrafen die größten Hersteller von Reinigungsmitteln bzw. Hygieneprodukten. Die Untersuchung der Wettbewerbsbehörde hat nach Eingang eines Antrags auf Anwendung der Kronzeugenregelung einer der betroffenen Firmen hinsichtlich der im Reinigungsmittelproduktebereich angewandten Praktiken angefangen. Danach haben zwei weitere Unternehmen ebenfalls einen Antrag auf Anwendung der Kronzeugenregelung eingereicht. Durch die Kronzeugenregelung können nationale Wettbewerbsbehörden Unternehmen, die Absprachen anprangern und im Verfahren zusammenarbeiten, um Absprachen aufzuspüren, mit einer Vorzugsbehandlung „belohnen“. Das Unternehmen, das als erstes der Wettbewerbsbehörde Informationen und Beweise über die Existenz eines Kartells zukommen lässt, kann sogar gänzlich von Strafen befreit werden. Andere Unternehmen können die Anwendung der Kronzeugenregelung ebenfalls beantragen, aber sie werden nur teilweise befreit und nur, wenn sie Beweise bieten, die einen erheblichen Mehrwert gegenüber den schon gelieferten Beweisen aufweisen.

Gemäß den Untersuchungen der Wettbewerbsbehörde haben sich die Verkaufsteams der betroffenen Unternehmen mehrmals und regelmäßig zwischen 2003 und 2006 getroffen und sich u. a. sogar schriftlich ausgetauscht, um sich auf Preissteigerungen bereits vor Eintritt in die Verhandlungen mit den Vertriebshändlern zu einigen.

Laut der Wettbewerbsbehörde haben sich die betroffenen Unternehmen bei jeder Weiterentwicklung der Rechtslage zwischen 2003 und 2006 abgesprochen, um die Gewinnspanne, die sich stillschweigend aus dem Gesetz von 1996 (bekannt als „Loi Galland“) ergab, aufrechtzuerhalten. Dieses wirtschaftliche Gleichgewicht war ab 2003 mit dem Inkrafttreten von neuen Bestimmungen, die eine Minderung der Verkaufspreise an Verbraucher anvisierten, gestört worden.

Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen hat die Wettbewerbsbehörde Geldstrafen in der Höhe von 345,2 Millionen Euro für die Absprache auf dem Markt der Reinigungsmittel und von 605,9 Millionen Euro für die Absprache im Hygieneproduktmarkt verhängt. Bemerkenswert ist, dass fast alle betroffenen Unternehmen entschieden haben, die von der Wettbewerbsbehörde geäußerten Vorwürfe nicht zu bestreiten (in diesem Fall profitieren die Unternehmen von einer Minderung der verhängten Sanktionen). Das einzige Unternehmen, das sich gegen die Vorwürfe wehrt, wurde mit der höchsten Geldstrafe (189 Millionen Euro) beschwert.

Gegen die Entscheidung wurde vor dem Berufungsgericht Paris ein Rechtsmittel eingelegt.

Quelle: Entscheidung der frz. Wettbewerbsbehörde vom 18.12.2014, Nr. 14-D-19

Ihre Ansprechpartner: Priscilla AUROUX, avocate und Dominique HEINTZ , avocat associé (Partner)

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