Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 10.12.2015

Die Rechtssicherheit im Internet


Im modernen Leben spielt das Internet eine besondere Rolle. Die Menschen können mit Hilfe des World Wide Web Geschäftspartner finden, Verträge abschließen und Zahlungen durchführen. Die Hauptquelle der Informationen sind die Internetseiten. Wenn man geschäftsmäßig im Internet aktiv ist, steht die Rechtssicherheit im Vordergrund.

Auf Webseiten sollten deshalb folgende Angaben in Bezug auf rechtliche Informationen für Geschäftsbeziehungen enthalten sein:

  • Vollständiger rechtsgültiger Name des Unternehmens;
  • Nummer des Unternehmens;
  • Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen;
  • Gegenstand des Unternehmens;
  • Allgemeine Vertretungsregelung;
  • Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis;
  • IP-Adresse, die Zustimmung des Benutzers auf automatische Speicherung von IP-Adressen.

Eine abschließende rechtliche Bewertung der Speicherung von IP-Adressen in Deutschland ist bislang nicht zustande gekommen. In der gerichtlichen Praxis ist dies erlaubt, wenn der Benutzer seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.

Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass die Anbieter von Internetzugangsdiensten kein Filterungssystem einrichten müssen bzw. nicht zur Sperrung spezifischer Inhalte verpflichtet werden können, wenn es um die Wahrung von Rechten des geistigen Eigentums geht. Eine allgemeine Überwachung, die zeitlich unbegrenzt ist, ist demnach nicht mit der EU-Richtlinie bezüglich des elektronischen Geschäftsverkehrs vereinbar (Vgl. Rechtssache Scarlet Scarlet Extended SA gegen SABAM, Urteil vom 24.11.2011, AZ: C-70/10).

Geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten, müssen während der Prozesse bestimmte Rechtsverfahrensregelungen eingehalten werden.

Am 3. September 2015 wurde das Gesetz №675-VIII «Über den elektronischen Geschäftsverkehr» vom Parlament der Ukraine erlassen. Dieses Gesetz definiert organisatorische und rechtliche Grundsätze und beinhaltet sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Parteien von Beziehungen auf dem Gebiet des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Ukraine.

Der 14. Artikel des Gesetzes definiert: die Registrierung der natürlichen Person im Informationssystem des elektronischen Geschäftsverkehrs impliziert die Zustimmung zur Verwendung und Handhabung ihrer persönlichen Daten.

Der 15. Artikel des Gesetzes definiert: Parteien der elektronischen Transaktionen können die Frist der Speicherung der elektronischen Dokumente (Nachrichten) bestimmen.

Fest steht, dass die moderne Weltwirtschaft eine wirksame Entwicklung des E-Commerce-Sektors benötigt. Denn Geschäftsbeziehungen, die online eingegangen werden, sollten nicht nur gewinnbringend, sondern vor allem auch sicher sein. 

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Rechtsanwalt
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