Fachbeitrag 03.05.2013

Die Entschädigung nach einen Verkehrsunfall in Italien


(Autor: Avv. Arturo Gioffredi)

Als erstes sollte  man berücksichtigen dass nach italienischem Recht der Beifahrer und alle Passagiere immer und absolut nicht abhängig von der Haftung eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Diese Unfallbeteiligte werden also auf jeden Fall von eine der Versicherungen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge bezahlt. Es handelt sich um die Versicherung des Fahrzeugs in welchem die Passagiere und der Beifahrer gefahren sind wenn der Fahrer selbst Schuld am Unfall sein sollte. Der Fahrer haftet aus deliktischer Haftung (Art. 2043 c.c.) und seine Haftung ist von der Versicherung des gefahrenen Fahrzeugs gedeckt. Im Streitfall vor Gericht muss aber der Halter des Fahrzeugs geladen werden. Dieser kann aber muss nicht identisch mit den Fahrer sein.    Letzter  hingegen erhält eine Entschädigung nur wenn er am Autounfall unschuldig ist. Sollte es zur Aufteilung der Schuld zwischen den betroffenen Fahrzeugen kommen, wird dem Fahrer eine Quote der Entschädigung ausgezahlt.

Die Ermittlung der Höhe des Schadens

Der Geschädigte trägt die Beweislast und muss Schaden, Höhe des Schadens und die sogenannte Kausalität nachweisen. Dies bedeutet, dass die unmittelbare Verbindung zwischen Schaden und Unfall zu beweisen ist.

Ein Schadenersatz kann man in materiellen Schaden und immateriellen Schaden aufteilen.

Materieller Schaden

Beim materiellen Schaden gibt es bei der Feststellung der Höhe des Schadens keine besondere Probleme. 
Ein typischer materieller Schaden beim Unfall sind die Reparaturkosten des Fahrzeugs.
Zu beachten ist hier die Tatsache dass die italienischen Versicherungen die Kosten eines parteilichen Gutachtens normalerweise nicht bezahlen wollen. Vielmehr will die italienische Versicherung das Recht haben  kurzfristig einen eigenen Korrespondenzgutachter zu beauftragen und die Kosten für diesen zu übernehmen. Dies geschieht in der Regel  innerhalb von eine bis maximal zwei Wochen ab Unfallanzeige in Italien. Sollte man diese Zeit nicht abwarten können oder sollte die Versicherung in Verzug kommen ist es empfehlenswert viele Fotos des geschädigten Fahrzeugs zu machen, die detaillierte  Rechnung der Werkstatt bereit  zu halten und die ersetzten Teile möglicherweise aufbewahren  zu lassen. Ein Gutachten so wie in Deutschland üblich ist nicht nötig. Das deutsche Gutachten würde aus Sicht der Versicherung auf jeden Fall in der Beurteilung der Kausalität mangeln.
Die Höhe des Schadens ist beim materiellen Schaden sehr einfach ausfindig zu machen. Im obigen Beispiel entspricht diese mit der Rechnung der Werkstatt.   

Immaterieller Schaden

Beim immateriellen Schaden ist es viel komplizierter. Unter diesen Begriff ist der Angriff an eines der wichtigsten Rechte der Person gemeint: die Gesundheit.
Zu betrachten ist dieser Angriff, nach italienischem Recht, wenn es zu einer Invalidität, aus den lateinischen „invalidus“ also schwach, kraftlos, führt.  
Wie kann man ausrechnen welcher  Geldbetrag ausreichend und gerechtfertigt ist um eine permanente Invalidität und die unvermeidbaren Schmerzen die mit dieser verbunden sind zu entschädigen  ?
Wie kann man ausrechnen welcher Geldbetrag  ausreichend und gerechtfertigt ist um die momentane Invalidität ( z. B. die Tage in denen der Geschädigte im Krankenhaus bleiben muss ) zu entschädigen ?

Italien hat seit vielen Jahren Tabellen eingeführt die es ermöglichen eine Entschädigungssumme zu kalkulieren. Diese Tabellen sind nicht vergleichbar mit den deutschen Schmerzensgeldtabellen zum einen wegen den ganz anderen Beträgen die anerkannt werden, zum anderen weil in den italienischen Tabellen die permanente Invalidität bezahlt wird und Schmerzensgelder normalerweise separat abgerechnet werden.

Das ärztliche Gutachten

Wichtige Voraussetzung zum Verständnis der Tabelle ist das ärztliche Gutachten, egal ob seitens der Versicherung, parteilich oder von Amtswegen durchgeführt, welches eine Einschätzung der permanenten Invalidität in Prozente (von Null bis Hundert) und eine der momentanen Invalidität in Tage vorsieht.

Die Tabelle der Mikro-Invaliditäten 

Sollte es sich um ein Unfall mit permanenter Invalidität zwischen Eins und Neun Prozent handeln findet eine Tabelle der Mikro-Invaliditäten aus dem Verkehrsunfallgesetz D.Lgs Nr. 209 vom Jahr 2005, hier Art. 139, Anwendung. 
Ein Beispiel erleichtert die Erklärung.
Eine HWS Distorsion die mit Röntgen vom Krankenhaus möglichst gleich nach den Unfall bestätigt wird entspricht normalerweise einer permanenten Invalidität von ein bis zwei Prozent. Wenn wir annehmen sollten, dass der Verletzte am Tag des Unfalls 20 Jahre alt war, wird man aktuell Euro 744,16 für ein Prozent oder Euro 1.637,16 für zwei Prozent bezahlen. Für die Zeit der Behandlung ( momentane Invalidität ) bekommt der Verletzte pauschal Euro 45,70 am Tag. Zehn Tage sind bei einer HWS Distorsion denkbar, also sind es weitere Euro 457,00. Die momentane Invalidität wird auch in Quoten von ¾, ½ oder ¼  bezahlt. Der tägliche Betrag bei einer Quote von ½ entspricht Euro 22,85. Weitere zehn Tage mit einer Halbquote sind bei einer HWS Distorsion absolut vorstellbar ( Euro 228,50 ).
Eine Entschädigung zwischen 1.500,00 und 2.500,00 Euro ist also bei einer HWS Distorsion eines Zwanzigjährigen absolut denkbar. Hinzu kommen die Behandlungskosten die  voll ersetzt werden. Auch die parteilichen Gutachterkosten trägt laut Gesetz   die Versicherung. Separat kann man auch noch Schmerzensgelder in Höhe von  25 bis 33 Prozent  der obigen Entschädigungssumme verlangen. Die Versicherungen widersprechen oftmals eine außergerichtliche Zahlung der Schmerzensgelder bei kleinen Invaliditäten wie eine HWS Distorsion. Ein Versuch ist trotzdem  immer etwas  Wert.

Die Mailänder Tabelle

Sollte die zugesprochene Invalidität nach einen Verkehrsunfall höher als neun Prozent sein kann die Tabelle der Mikro-Invaliditäten nicht angewendet werden. In den Jahren sind diesbezüglich allgemeine Tabellen entstanden die nicht nur Beteiligte an Verkehrsunfälle entschädigen sollen. Es ist interessant zu erfahren wie diese Tabellen entstanden sind. Als absoluter Pionier gilt das Landgericht Mailand welches bereits schon in den letzten achtziger Jahren aus der Beobachtung der Urteile die eine  Entschädigung der Invalidität ausgesprochen hatten eine Tabelle eingeführt hatte. Viele andere Landgerichte in ganz Italien haben später eigene mathematische Systeme eingeführt die eine Kalkulation der Höhe des Schadens beim immateriellen Schaden ermöglicht haben. Heutzutage überleben nur zwei Kalkulationssysteme und beide benützen eine Tabelle: Landgericht Mailand und Landgericht Rom.
Die mit großen Abstand wichtigste Tabelle ist die des Landgerichts Mailand die in fast ganz Italien Anwendung findet und demnächst in ein Gesetz umgewandelt werden wird.
Diese Tabelle hat in den letzten Jahren eine allumfassende Entschädigung eingeführt die auch Schmerzensgelder, die früher separat abgerechnet wurden, mitberücksichtigt. Die Tabelle kalkuliert außerdem   einen aktualisierten Schadensbetrag. Es ist also keine Lebensindexanpassung nötig. Sie kann auch von Fall zu Fall angepasst werden weil eine Personalisierung der Entschädigung mit einer Erhöhung von 25 bis 50 Prozent möglich ist.

Ein Beispiel

Verliert ein Beifahrer mit 20 Jahre, von Beruf Maurer, während eines Verkehrsunfalls die rechte Hand, die er überwiegend benützt, wird das ärztliche Gutachten eine Invalidität von 60 Prozent feststellen müssen. Nehmen wir außerdem an, dass die Behandlungen, wegen der vielen Versuche die Hand zu retten,  eine Zeit von 150 Tage in Anspruch genommen hat und dass davon 50 Tage im Krankenhaus wegen sieben Operationen verbracht wurden. Wir haben somit 50 Tage mit voller Entschädigung pro Tag zwischen 99,00 und 144,00 Euro, also um die Kalkulation einfacher zu gestalten 50 x 100,00 = 5.000,00 Euro. Dann haben wir 100 Tage die wir folgenderweise aufteilen : 30 Tage x 75,00 ( ¾ ) = 2,250,00 Euro,  30 Tage x 50,00 ( ½ ) = 1.500,00 Euro und 40 Tage x 25,00 ( ¼ ) = 1.000,00
Momentane Invalidität insgesamt : 9.750,00 Euro
Permanente Invalidität : 569.558,00 Euro
In diesen spezifischen Fall wäre eine Anpassung wegen der besonderen Härte der sieben Operationen denkbar. Der Richter darf hier bis max. 25 % addieren.

Beispiel aus der Mailänder Tabelle:

Die Minderung der spezifischen Arbeitskapazität

Sollte die spezifische Fähigkeit zur Berufsausübung, also im obigen Beispiel die des Maurers, durch die permanente Invalidität beeinträchtigt sein, wird dieser weitere Schaden zusätzlich ersetzt. Auch hier ist das ärztliche Gutachten entscheidend für die Kalkulation, die aus drei verschiedenen Faktoren besteht: Alter, Prozent der Minderung, Durchschnittsgehalt der letzten drei Jahre oder, falls nicht vorhanden, dreimal die Mindestsozialrente.
Dieser Schaden gehört jedenfalls in die Kategorie des materiellen Schadens.

Tod eines Angehörigen in Folge des Unfalls

Bei einen Verkehrsunfall mit Todesopfer, nehmen wir an der Beifahrer, gibt es  zwei mögliche Schäden: einen vererbbaren Schaden und/oder einen direkten Schaden seitens der Angehörigen.
Nach dominanter Rechtsprechung wird der Schaden vererbt, wenn man annehmen kann dass der Betroffene nicht sofort gestorben ist.
Ist dies nicht der Fall trifft der direkte Anspruch des Angehörigen zu, weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass er eine Beeinträchtigung des gewöhnlichen Lebensniveaus erleidet.
Die Entschädigung ist höher bei Angehörigen, die mit den Opfer zusammengelebt haben, und die  Beeinträchtigung wird in erster Linie beim Ehepartner, bei den Kindern und bei den Eltern als stärker vermutet. Dann folgen die Geschwister und die Grosseltern.
Die Mailänder Tabelle sieht  folgende Entschädigung vor :
Für jedes Elternteil beim Tod des Kindes        163.080,00 – 326.150,00
Für jedes Kind beim Tod  eines der Eltern       163.080,00 – 326.150,00
Für  den nicht geschiedenen Ehepartner         163.080,00 – 326.150,00
Schwester oder Bruder                                   23.600,00 – 141.620,00
Opa und Oma                                              23.600,00 – 141.620,00.

Anwalt beauftragen: kostenlos und empfehlenswert

Eine kompetente Beratung bringt zum besten Ergebnis und erspart viel Arbeit. Der erste Punkt der zu berücksichtigen ist: die Versicherung wird versuchen, deutsches Recht anzuwenden, um dadurch viel Geld bei der Entschädigung zu sparen. Oftmals gelingt es der Versicherung, gerade bei deutschen Bürgern, die Verjährung von zwei Jahren (bei Verkehrsunfall) eintreten zu lassen. Dabei ist nach italienischem Recht ein Einschreiben mit Rückschein, das korrekt zu formulieren ist, ausreichend um eine Hemmung der Verjährung zu erreichen. Die außergerichtlichen Kosten für Ihren Anwalt übernimmt die Versicherung. Im Streitfall vor Gericht sollte man die Rechtschutzversicherung einschalten. Falls nicht vorhanden kann man bestimmt auf der Basis eines Erfolgshonorars mit den Anwalt eine Einigung finden.

(Stand 29.4.2013. Alle Angaben ohne Gewähr)

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