Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 26.08.2010

Die Berechtigungsanfrage im gewerblichen Rechtschutz


Bei einer unberechtigten Abmahnung, die sich auf ein gewerbliches Schutzrecht stützt, hat der
zu Unrecht Abgemahnte einen Schadensersatzanspruch.

Um dies zu vermeiden, kann die sog. Berechtigungsanfrage der Abmahnung vorgeschaltet
werden.

Der vermeintliche Verletzer der Kennzeichnungsrechte wird dabei zur Mitteilung
aufgefordert, woraus er sein Recht zum beanstandeten Handeln herleitet.

Im Gegensatz zur Abmahnung darf der Angefragte allerdings dabei nicht zur Unterlassung
eines bestimmten Verhaltens aufgefordert werden.

Durch die Berechtigungsanfrage erhält der Verletzer positive Kenntnis über das Schutzrecht
und kann eventuelle Gegenrechte, so etwa Vorbenutzungsrechte, geltend machen.

Da eine Berechtigungsanfrage in der Regel keine Kostenerstattungsansprüche auslöst, sind die
Kosten des gegnerischen Anwalts regelmäßig auch nicht zu übernehmen, wenn sich durch die
Berechtigungsanfrage herausstellt, dass keine Schutzrechtsverletzung vorliegt.

In jedem Fall sollten Sie vor einer entsprechenden Massnahme oder bei Erhalt einer
Berechtigungsanfrage einen juristischen Beistand kontaktieren, bevor Sie sich in eine
Situation manövrieren, die die im gewerblichen Rechtsschutz nicht selten hohen Kosten
auslöst.

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Rechtsanwalt
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