Fachbeitrag 29.01.2013

Die Anwaltsmediation als echte Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung


von Martin Lehmann-Waldau, Rechtsanwalt und Mediator

„Das wird die andere Seite nie mitmachen“, ist eine Aussage, die häufig zu hören ist, wenn eine außergerichtliche Streitbehandlung im Rahmen einer Mediation vorgeschlagen wird. Mit dieser Vermutung wird dann der als alternativlos empfundene Klageweg beschritten. Damit vergibt jede Partei Gestaltungsmöglichkeiten und konstruktive Beteiligung an der Lösungssuche. Mit angemessener Beratung sind meist beide Parteien von den Vorzügen eines Mediationsversuchs zu überzeugen, der dann auch häufig zu konkreten Ergebnissen führt.

Woher die Vorbehalte gegen eine Mediation? Anders als in den USA, wo die Mediation in einer Vielzahl von Betrieben schon zum geschäftlichen Alltag gehört, ist sie in Deutschland noch immer in einer Nische. Das ist bedauerlich, denn insbesondere bei Beziehungen, die auf längere Sicht angelegt sind wie Arbeitsverhältnisse, Arbeitsteams, Partnerschaften, Familien, Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse kommt es darauf an, belastungsfähige Lösungen zu entwickeln, die von beiden Parteien getragen werden und die Beziehung nicht noch weiter belasten.

Abgesehen von einigen wenigen Normen gibt der Gesetzgeber uns ja nur eine Lösungsmöglichkeit unter vielen  an die Hand. Zu einem großen Teil sind wir frei darin, wie wir unsere Beziehung, sei es geschäftlich oder privat, gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit sollte nicht ohne Not aus der Hand gegeben werden. Die Anwaltsmediation hat den großen Vorteil, dass an ihrem Ende eine rechtlich bindende Regelung stehen kann.

Was geschieht in einer Mediation? Anders als in den bekannten Schiedsverfahren (etwa um Stuttgart 21) entwickelt der Mediator keinen eigenen Lösungsvorschlag. Die Parteien werden lediglich dabei unterstützt, die Natur ihres Konflikts zu untersuchen und aus den gefundenen Einsichten heraus eine von jedem als tragbar empfundene Lösung selbst zu entwickeln.

Dieser Prozess ist anstrengend, denn er erfordert von den Parteien eine aktive Auseinandersetzung und Kommunikation. Einem guten Mediator gelingt es, hier einen Rahmen zu setzen, in dem das Thema so tief wie nötig aber auch so begrenzt wie möglich bearbeitet wird. Auch hier ist die Anwaltsmediation im Vorteil, denn der Anwaltsmediator wird stets auch die rechtlichen Hintergründe im Blick haben und auf mögliches Konfliktpotential hinweisen.

Es ist dabei zu beachten, dass der Anwaltsmediator für beide Parteien zugleich arbeitet. Das bedeutet, dass zu gegebener Zeit eine anwaltliche Beratung extern angezeigt sein kann. Der Mediationsprozess wird dann mit den eingeholten Informationen weiter fortgesetzt.

Der Schwerpunkt der Mediation liegt in der Regel auf:

  • Eingrenzung des Konfliktthemas
  • Herstellung einer verständigen Kommunikation zwischen den Parteien
  • Unterstützung bei der Diskussion zur Lösungsfindung.

Im Idealfall steht am Ende der Mediation eine Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist und die auch von beiden getragen wird. So lassen sich Konflikte mit Blick auf die Zukunft gestalten und führen meist auch zu einer Veränderung der Beziehung.

Mit Blick auf die Kosten ist darauf hinzuweisen, dass immer mehr Rechtsschutzversicherungen auch Mediationskosten übernehmen, da sich inzwischen herumgesprochen hat, dass die Mediation häufig langwierige und kostenintensive Verfahren verhindern hilft. Zusätzlich vermeidet das Mediationsverfahren andere Kosten jeder Art, die durch mangelnde Kooperation oder aktive Verhinderung einer oder beider Parteien in der jeweiligen Beziehung entstehen können.

Der Erfolg der Mediation hängt auch vom jeweiligen Anwaltsmediator ab. Insofern ist es günstig, sich einen Eindruck von der Person und Vorgehensweise zu  machen, was meist in einem unverbindlichen Vorgespräch mit beiden Parteien geleistet wird.

Hinweis: Im Text sind unter der Bezeichnung „Mediator“ die Kolleginnen selbstverständlich mitgemeint!

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Rechtsanwalt
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