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Fachbeitrag 13.10.2010

DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG: Schock für die ersten Anleger


Anleger, die ihre Beteiligung an der DFO GmbH & Co. KG Deutschlandfonds KG zum 31.12.2008 gekündigt haben, dürften in den letzten Tagen einen echten Schock erlitten haben. Sie erhielten die erste Mitteilung bezüglich des ermittelten Auseinandersetzungsguthabens. Das Ergebnis ist katastrophal.

Nach der vorgelegten Auseinandersetzungsbilanz steht den Anlegern ein Auseinandersetzungsguthaben von gerade einmal 17,22 % der Nominaleinlage zu. Anleger, die sich mit einer Nominaleinlage in Höhe von 25.000,00 EUR beteiligt haben, sollen also gerade einmal 4.305,00 EUR von Ihrem Geld wiedersehen.

Doch damit nicht genug: Aufgrund der Liquiditätslage der Gesellschaft wird den Anlegern lediglich eine erste Teilzahlung angekündigt. Trotzdem ist sich die Treuhänderin nicht zu schade, Ihre Gebühren für die Aufgabe der Gesellschaftsanteile in voller Höhe von der ersten Teilzahlung abzuziehen.

Die vorgelegte Auseinandersetzungsbilanz führt vor Augen, wie desaströs mit dem Anlegervermögen gewirtschaftet wurde. Eine Vielzahl von Anlegern, welchen die Beteiligung als „beamtensicheres“ Investment verkauft wurde, dürfte nun auch in echte finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie hatten die Beteiligung auf Empfehlung der Vermittler über die C&H Credit und Handelsbank Wiesbaden (später Privatbank Reithinger) oder die Landesbank Baden-Württemberg fremdfinanziert.

Anleger, die bei Abschluss der Beteiligung fehlerhaft aufgeklärt wurden, sollten sich spätestens jetzt über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber ihrem Vermittler, der Treuhandgesellschaft oder weiteren Beteiligten Gedanken machen. Teilweise ist auch die Abwehr der ausstehenden Darlehensforderungen möglich. Die KANZLEI GÖDDECKE ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

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Rechtsanwalt
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