Fachbeitrag 25.08.2014

Der Trick mit dem Punkt auf der Rückseite


Am 01.05.14 wurde das Verkehrszentralregister in Flensburg von dem Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Es gibt jetzt maximal 8 Punkte bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis statt bisher 18. Die Punkteeintragungen wiegen dadurch nun schwerer, ein einfacher Handyverstoß wird – mit 1 Punkt sanktioniert – schnell zum Zünglein an der Waage. Viele Verkehrsteilnehmer reagierten dennoch erleichtert, denn etliche alte Punkteeintragungen wurden gelöscht. Doch seit der Punktereform warten die Bußgeldbehörden mit einer neuen Taktik auf. Sie liegt in der Tücke des nun mehr weitläufig wesentlich kleiner gedruckten Textes im Bußgeldbescheid, der auf die Punkteeintragung hinweist. Nicht selten melden sich Betroffene seither, die einen Bußgeldbescheid zur Prüfung vorlegen, ob das Bußgeld rechtmäßig ist, die die drohende Punkteeintragungen noch nicht einmal bemerkt hatten.

Mein Tip: Lieber mal genau hinschauen…

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Autor

Rechtsanwalt
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