Die meisten quälen sich lange bis sie zum Anwalt gehen, um die Scheidung einzureichen. Viele sind verunsichert, weil sie von Freunden und Bekannten
die unterschiedlichsten Informationen zur Trennung und Scheidung bekommen haben.
Welche Rechte haben Sie? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Die wichtigsten Fragen in Kürze beantwortet:
Wie läuft das mit der Trennung?
Trennung bedeutet Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Trennung liegt eindeutig vor, wenn ein Ehepartner auszieht. Häufig reicht das Geld jedoch nicht für zwei Wohnungen. Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden, wenn dort praktisch zwei Haushalte geführt werden und keiner für den anderen mehr Versorgungsleistungen erbringt, also weder für ihn putzt, wäscht noch kocht. Erforderlich ist eine Trennung von Tisch und Bett.
Wie sieht es aus mit Unterhalt?
Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, ist für diese immer Unterhalt zu zahlen, und zwar von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, in der Regel also vom Vater. Besucht das Kind noch keinen Kindergarten oder ist die Versorgung des Kindes bei einer Erwerbstätigkeit der Mutter nicht sichergestellt, ist der Mutter grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang zuzumuten, sodass sie ebenfalls Unterhalt beanspruchen kann.
Was ist, wenn das Geld für die Unterhaltszahlungen nicht ausreicht?
Häufig bleibt bei einer Trennung nur der Gang zum Integrationscenter. Dem Unterhaltspflichtigen muss, wenn er arbeitet, ein Betrag von 900,00 €, wenn er arbeitslos ist, von 770,00 € verbleiben, damit er nicht selbst hilfebedürftig wird. Wenn sich der Gang zum Integrationscenter nicht vermeiden lässt, benötigt dieses ein Schreiben des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes. Es muss dokumentieren, dass Sie in Trennung leben und Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehepartner geltend machen. Hiermit soll vermieden werden, dass Ehepartner Leistungen in Anspruch nehmen, weil am Monatsende das Geld knapp geworden ist.
Wie soll ich den Anwalt bezahlen, wenn ich kein Geld habe?
Wenn Sie Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II – kurz gesagt Hartz IV – erhalten, sind Sie als bedürftig anzusehen und der Anwalt kann die Kosten für das Anschreiben und die Beratung mit der Staatskasse über einen Beratungshilfeantrag abrechnen. Dieser Antrag kann auch gestellt werden, wenn Sie über geringe Einkünfte verfügen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die auf Ihren Namen läuft und nicht auf den Ihres Ehepartners, kann das Beratungsgespräch in einer familienrechtlichen Angelegenheit auch mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.
Wann kann ich mich scheiden lassen?
Der Scheidungsantrag, der nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Der Antrag kann grundsätzlich erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres, also ca. 10 Monaten nach der Trennung, gestellt werden.
Was ist eine Scheidung via Internet?
Hierbei können Sie die Beauftragung des Anwaltes bequem von zu Hause aus über den Computer in die Wege leiten. Alle für den Anwalt erforderlichen Angaben werden in ein online-Formular eingegeben und per mail versandt. Diese Form bietet sich an, wenn Sie sich mit Ihrem Partner über alles einig sind und ein Anwaltsbesuch damit entbehrlich ist. Nähere Informationen hierzu sowie über den Ablauf des Scheidungsverfahrens finden Sie auf der Website www.scheidung-via-internet.de
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Etwa 4 – 6 Monate.