Fachbeitrag 06.10.2010

Der Kindesunterhalt…..ein teueres Vergnügen


Sprösslinge brauchen eine Menge Geld……je älter sie werden, desto höher werden die Ansprüche. Modische Kleidung von Markenherstellern und das heißgeliebte Handy sind ab einem bestimmten Alter nicht mehr wegzudenken.

Wie viel Unterhalt kann ich für mein Kind verlangen?

Dies richtet sich zum einen nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und zum anderen nach dem Alter der Kids.

Hierfür wurde von den Gerichten die “Düsseldorfer Tabelle” entwickelt, die alle zwei Jahre, jeweils zum 01. Juli aktualisiert wird. Die derzeit aktuelle Tabelle/Stand 01.01.2010 sieht so aus:

 

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4)

Altersstufen in Jahren

(§ 1612 a Abs. 1 BGB)

Prozentsatz

Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

 

 

0-5

6-11

12-17

ab 18

 

 

Alle Beträge in Euro

1.

bis 1.500

317

364

426

488

100

770/900

2.

1.501-1.900

333

383

448

513

105

1.000

3.

1.901-2.300

349

401

469

537

110

1.100

4.

2.301-2.700

365

419

490

562

115

1.200

5.

2.701-3.100

381

437

512

586

120

1.300

6.

3.101-3.500

406

466

546

625

128

1.400

7.

3.501-3.900

432

496

580

664

136

1.500

8.

3.901-4.300

457

525

614

703

144

1.600

9.

4.301-4.700

482

554

648

742

152

1.700

10.

4.701-5.100

508

583

682

781

160

1.800

 

ab 5.101

nach den Umständen des Falles

 

Wie hoch ist der Unterhalt für ein 10-jähriges Kind und ein 15-jähriges Kind, wenn der Vater 1.750,00 € netto verdient?

Die Düsseldorfer Tabelle ist ausgerichtet auf eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer Kleinfamilie von zwei Personen. Sind zwei Kinder vorhanden und arbeitet die Kindesmutter, so kann der Unterhaltsanspruch direkt aus der Tabelle entnommen werden. Der Kindesunterhalt beträgt damit für das 10-jährige Kind 383 € abzüglich hälftiges Kindergeld von 92 €, also 291€ und für das 15-jährige Kind 448 € abzüglich hälftiges Kindergeld von 92 €, also 356 €.

Dem Vater verbleiben dann 1.103 €, also mehr als der in der Einkommensgruppe 2 (1501 – 1900 €) genannte Bedarfskontrollbetrag von 1.000 €, so dass eine Herabstufung der Unterhaltsansprüche nicht notwendig ist.

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Autor

Rechtsanwalt
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