Fachbeitrag 06.06.2012

Der europäische Erbschein


Das EU-Parlament hat am 13.Maerz 2012 eine neue EU-Verordnung verabschiedet, die die Regierungen der Mitgliedsstaaten noch absegnen müssen und welche das Erben in Europa künftig einfacher machen soll.

Im Zuge dieser wurde auch ein europäischer Erbschein eingeführt. Galt der deutsche „Erbschein“ lediglich als Nachweis der Erbeneigenschaft das Vermögen in Deutschland betreffend bzw. die österreichische Einantwortungsurkunde für das österreichische Vermögen (wenngleich diese auch als Nachweis der Erbeneigenschaft in Italien in der Praxis meistens anerkannt wird) so können sich in Zukunft die Erben mit einem einzigen europaweit gültigen Erbschein in jedem Mitgliedsland als Vermögensnachfolger ausweisen, z.B. bei der Bank, beim Grundbuch oder im Kataster.

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Rechtsanwalt
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