Fachbeitrag 06.10.2010

Das Arbeitszeugnis (Teil 3)


Form des Zeugnisses

Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Nach der Verkehrssitte ist es üblich, dass es maschinenschriftlich bzw. per PC erstellt wird. Ein unsauber geschriebenes Zeugnis (Flecken, Durchstreichung, Radierung usw.) kann vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden. Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier (Firmenbogen) ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und im Geschäftsverkehr verwendet. Dabei darf das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt und das Zeugnis muss auf  einem nicht gefalteten Firmenbriefbogen ausgestellt werden. Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlangen des Arbeitnehmers auch das Geburtsdatum aufzunehmen, um Verwechslungen bei Namensgleichheit auszuschließen.

In Vertretung des Arbeitgebers kann das Zeugnis von Angestellten des Arbeitgebers unterschrieben werden, die jedoch in leitender Position tätig und erkennbar in höherer Position sein müssen als der zu beurteilende Arbeitnehmer. Bei einem leitenden Angestellten, der der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt war, muss das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet sein. Das Vertretungsverhältnis ist im Arbeitszeugnis kenntlich zu machen, beispielsweise mit dem Zusatz ppa. oder i.V.

Bei der Datumsangabe hat sich weitgehend die Verkehrssitte entwickelt, das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, auch wenn das Arbeitszeugnis vor oder nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wurde. Auch bei einer nachträglichen Änderung erhält das berichtigte Zeugnis das Datum des ursprünglichen Zeugnisses. Verzögert der Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses über Monate hinweg ungerechtfertigt, darf er das verspätete Ausstellungsdatum ebenfalls nicht angeben. In diesem Fall muss das Zeugnis als Ausstellungsdatum das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder ein Datum, das innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 2-3 Wochen) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt.

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Rechtsanwalt
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