Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 25.01.2012

Costa Concordia Schadenersatz – Nicht nur Gepäck !


Nach anwendbarem italienischem Recht haben Passagiere nicht nur das Recht auf Entschädigung aus vertraglicher sondern auch aus deliktischer Haftung. Diese Haftung ist auch unter dem Ausdruck Verschuldenshaftung bekannt und wird prinzipiell im Art. 2043 codice civile vorgesehen, also muss man grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat. Täter ist hier der Kapitän Schettino und für ihn haftet der Arbeitgeber Costa ( Art. 2049 c.c. ). Costa könnte aber anhand der letzten Recherchen und Resultate auch direkt haften müssen, weil er eine Mitschuld am verspäteten Alarm tragen könnte. Man sollte deswegen in erster Linie davon ausgehen, dass man mit höchster Wahrscheinlichkeit, auch wenn momentan nichts bemerkbar sein sollte, einen psychischen Schaden erlitten hat. Klar, dass eventuelle andere körperliche Verletzungen erst recht entschädigt werden. Zu beachten ist aber, dass man dafür Sorge tragen muss, dass die Kausalität nicht fraglich wird, und zwar dass man daran bezweifeln kann dass der Schaden mit der Tat ( Unfall ) verbunden ist. Deswegen ist es absolut empfehlenswert, sofort zum Arzt zu gehen. Wenn man schon in ärztlicher Behandlung ist, unbedingt daran denken : Atteste und Untersuchungsprotokolle aufbewahren oder sogar vom Arzt verlangen; die Behandlungen nicht unterbrechen bis man vom Arzt als geheilt erklärt wird. Bei psychischen Problemen wird dies eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Keine Angst, die Verjährungsfristen sind hier lang genug (5 Jahre), und/aber trotzdem ist es empfehlenswert, ein Einschreiben mit Rückschein an die Haftende zuzusenden. Am besten sollte dies durch eine kompetente Vertrauensperson geschehen. Sollten Sie einen Anwalt beauftragen, vereinbaren Sie gleich, dass die Kosten der Haftende bezahlen muss (für ihn üblicherweise die Versicherung). Wenn man rechtschutzversichert ist, macht man nichts falsch, wenn man die Rechtschutzversicherung schon mal informiert.  Italien hat im Hinblick auf Schadenersatz für körperliche und psychische Schäden die durchaus großzügigsten Bestimmungen in Europa im Interesse des Geschädigten. Daneben hat man das Recht auf Rückerstattung der Kosten, die für die Heimfahrt entstanden sind, verlorener Urlaub, Ticket usw. Aber an erster Stelle steht: zum Arzt gehen und psychische Hilfe suchen; Protokolle, Atteste, Rechnungen aufbewahren.

Mailand 24.1.2012,  von Arturo Gioffredi

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