Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 20.06.2014

Compliance und Arbeitsrecht – Ziele und Instrumente


Das Thema „Compliance“ hat sich zu einem festen Bestandteil der betrieblichen Praxis, insbesondere in Großunternehmen, zunehmend aber auch im Mittelstand etabliert. Der Begriff „Compliance“ definiert sich als „die Gesamtheit der Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen“.

Kurz gesagt hat sich ein Unternehmen und seine Mitglieder insgesamt rechtmäßig zu verhalten. Hier ist also nicht die Unternehmenspolitik oder -strategie tangiert, sondern es handelt sich um die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch die Geschäftsleitung, aber auch durch die Arbeitnehmer.

Compliance soll daneben dazu dienen, Nachteile vom Unternehmen, dessen Organen und den Arbeitnehmern fern zu halten. Die Ausrichtung des unternehmerischen Handelns an Gesetzestreue und Ethik ist inzwischen ein wirtschaftliches Muß, um Schäden in Millionenhöhe für das Unternehmen, wie z.B. Straf- und Bußgeldzahlungen, Rechtsverfolgungs- und Kosten für interne Ermittlungen zu vermeiden.

Daneben wiegen oft die immateriellen Schäden schwer, nämlich Rufgefährdung, Störung in den Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern und die Beeinträchtigung der Arbeitsmoral bei den Arbeitnehmern. Auch die Risikoabwehr für das Management, das zunehmend Haftungsansprüchen ausge-setzt wird, ist ein zentrales Anliegen.

Umgesetzt werden Compliance-Ziele durch eine Compliance-Organisation, -Beauftragte und -Regeln, wie z.B. Schulung der Mitarbeiter darüber, was gesetzlich erlaubt oder verboten ist; klare interne Regelwerke (z.B.Verhaltens- und Ethikrichtlinien; Aufbau eines Systems zur Meldung und Verfolgung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien.

Compliance wirkt sich in erheblichem Maße auch im Arbeitsrecht aus. Das Unternehmen muss nicht nur die Regeln des Arbeitsrechts berücksichtigen, sondern auch die speziellen Anforderungen an compliance-relevante Maßnahmen.

Zur Umsetzung von Compliance-Regeln kann sich der Arbeitgeber verschiedener arbeitsrechtlicher Instrumente bedienen. Dies beginnt mit dem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht (Direktionsrecht), setzt sich fort über arbeitsvertragliche Vereinbarungen und letztendlich über die Mitbestimmungs-rechte des Betriebsrats, insbesondere in Form von Betriebsvereinbarungen.

Alle aufgeführten Maßnahmen sind in der Form von Compliance-Richtlinien das Herzstück einer jeden Compliance-Organisation. Allerdings müssen jeweils auch die individuellen (Grund-) Rechte der beteiligten Personen beachtet werden, wie z. B. die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Datenschutzrecht.

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (997)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.