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Fachbeitrag 10.02.2021

Bildung einer Rettungsgasse


Aus gegeben Anlass soll an dieser Stelle auf die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau hingewiesen werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Autofahrer im Falle eines Staus mit der Situation überfordert sind, und nicht wissen, wie sie sich richtig verhalten müssen. Ein Fehlverhalten in diesen Situationen kann jedoch katastrophale Konsequenzen zur Folge haben, weil bspw. Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug zum Unfallort kommen, wodurch kostbare Zeit verloren geht und dadurch sogar ein Menschenleben in Gefahr gebracht werden kann. Um derartigen Gefahren vorzubeugen erhalten Sie im Folgenden einen Leitfaden um eine Rettungsgasse korrekt zu bilden.

Sobald der Verkehr zu stocken beginnt, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse freihalten, nicht erst, wenn der Verkehr gänzlich zum Erliegen gekommen ist oder gar die ersten Sirenen zu hören bzw. zu sehen sind. Dann ist es oft bereits zu spät, weil die Fahrzeuge wenig Abstand voneinander haben, so dass ein aufwendiges Rangieren erforderlich ist, was unnötig Zeit kostet.

Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden. Das bedeutet, dass der Autofahrer, der sich auf dem ganz linken Fahrstreifen befindet, so weit wie möglich nach links ausweichen muss, während die übrigen Fahrzeuge auf den rechten Spuren so weit wie möglich nach rechts zu fahren haben. Bei dieser Vorgehensweise ist völlig egal, ob es sich um eine zwei-, drei- oder gar vierspurige Autobahn handelt.

Der Standstreifen muss dabei allerdings für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.

Bitte fahren Sie auch nicht sofort auf Ihre Fahrspur zurück, sobald das Rettungsfahrzeug an Ihnen vorbeigefahren ist, da in der Regel immer mehrere Rettungswagen im Einsatz sind, die selbstverständlich nicht alle gleichzeitig am Unfallort erscheinen.

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Befinden Sie sich auf einer einspurigen Fahrbahn, reduzieren Sie weitestgehend die Geschwindigkeit, sobald Sie ein Rettungsfahrzeug sehen oder hören und fahren ebenfalls weitest möglich rechts an den Fahrbahnrand, damit das Rettungsfahrzeug Sie problemlos passieren kann. Achten Sie dabei auch immer auf den nötigen Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann.

Beachten Sie die vorstehenden Hinweise nicht und verhalten Sie sich nicht kooperativ, kann gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20,00 EUR erhoben werden, was im Hinblick auf die Konsequenzen, die Ihr Fehlverhalten haben kann und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als ausgesprochen milde Bestrafung erscheint. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert und Verstöße werden dort mit einem Bußgeld von satten 2.180,00 EUR geahndet.

Peter Oberländer

Hanau
  • Gesellschaftsrecht,
  • Strafrecht

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Autor

Peter Oberländer

Rechtsanwalt
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