Fachbeitrag 01.06.2010

BGH: Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen


In seiner Entscheidung vom 18.11.2009 (XII ZR 65/09) hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten und auch des neuen Ehegatten im Wege der so genannten Dreiteilung zu ermitteln ist. In welchem Umfang der geschiedene Ehemann gegenüber seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nach der freiwählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedenen Ehegatten gelten. Der Unterhalt der neuen Ehefrau ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2009 so zu ermitteln, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden.

Besteht nach alledem eine Unterhaltspflicht auch gegenüber der neuen Ehefrau kann der geschiedene Ehemann Herabsetzung des Unterhalts für seine geschiedene Ehefrau verlangen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2009)

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Böhm

Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Ritterstr, 9
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 86 46 30
Fax: 0211/ 320 840
www.tondorfboehm.de

31.05.2010

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (993)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.720 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.