Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 13.04.2011

Bewerbung und Vorstellungsgespräch


Nach geltendem Recht sind Fragen an Bewerber zulässig, wenn der Arbeitgeber an ihrer wahrheitsgemäßen Beantwortung ein überwiegendes berechtigtes und billigenswertes schutzwürdiges Interesse hat. Der Bewerber hat dagegen ein Recht zur Lüge, wenn die Beantwortung der Frage für den Arbeitsplatz und die Tätigkeit nicht von Bedeutung ist.

 

Eine Bank sucht z.B. für eine Elternzeitvertretung eine Kassiererin. Beim Einstellungsgespräch sieht sich die Bewerberin mit folgenden Fragen konfrontiert:

 

1.      Sind Sie wegen Untreue, Unterschlagung, Betruges oder Diebstahls vorbestraft oder sind gegen Sie Ermittlungsverfahren wegen dieser Delikte anhängig?

2.      Sind Sie schwerbehindert oder als Gleichgestellter anerkannt?

3.      Liegen in Ihrer Familie schwere Erbkrankheiten vor?

 

Frage 1. ist zulässig, weil die abgefragten Vermögensdelikte für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sind.

 

Die Frage 2. nach der Schwerbehinderung ist grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist aber die Frage nach konkreten Behinderungen, die die vertragsmäßige Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich machen.

 

Die Frage 3. nach Erbkrankheiten als Bestandteile einer „Familienanamnese“ ist unzulässig.

 

Die Bewerberin darf also bei den Fragen 2. und 3. lügen. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber muss wegen dieser Lüge nicht befürchtet werden. Die unrichtige Antwort auf eine rechtswidrig gestellte Frage ist nämlich keine arglistige Täuschung. Die Frage 1. muss sie wahrheitsgemäß beantworten.

 

Das Verschweigen von Vorstrafen, der Mitgliedschaft in der DKP, der Schwangerschaft, von beruflichen Schwierigkeiten und dergleichen ist keine Täuschung.

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (999)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.