Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 18.01.2011

Berufsunfähigkeitsversicherung: „stundenplanartige“ Angaben


Berufsunfähigkeitsversicherung: Grundsätzlich sehr genaue „stundenplanartige“ Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten erforderlich, aber es gibt eine wichtige Ausnahme.

Bei einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer ist es für den Berufsunfähigen regelmäßig schwierig, wie er eine für das Gericht hinreichend konkrete Tätigkeitsbeschreibung erstellen soll. Dabei reicht es grundsätzlich nicht aus, einen Berufstyp und die Arbeitszeit anzugeben. Es reicht auch nicht, z.B. „Büroarbeiten“ anzugeben, sondern es muß genau erklärt werden, welche einzelne Tätigkeit dabei verrichtet wird, z.B. „Arbeit am PC im Sitzen“, „Internetrecherche“, „Lesen von Fachliteratur“ o.ä. und wie lange diese jeweils dauert. Zudem muß dies einen repräsentativen Zeitraum umfassen, also ca. 2 Wochen, so dass die ausgeübten Einzeltätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit deutlich werden.

Häufig nehmen die Versicherer eine Prüfung des Falls vor, ohne eine solch genaue Tätigkeitsbeschreibung anzufordern. Spätestens in einem Gerichtsverfahren dann ist eine solche grundsätzlich vorzutragen. Diese dann ggfs. noch nach Jahren im Rahmen eines Prozesses zu formulieren, stellt einen berufsunfähig erkrankten Versicherungsnehmer vor besondere Schwierigkeiten.

Kann der Erkrankte aber seiner früheren Tätigkeit aber offensichtlich überhaupt nicht mehr nachgehen, weil ihm z.B. ein konzentriertes Arbeiten über eine längere Zeit als wenige Minuten hinaus unmöglich ist, ist eine solche Darlegung ausnahmsweise entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf, Urt.v. 10.06.2003, VersR 2004, 988).

Insbesondere bei Selbständigen kann es sein, dass aufgrund der gesundheitlichen Defizite eine weitere selbständige Tätigkeit überhaupt nicht mehr möglich ist.  Dann kann der Versicherte ebenso wenig auf eine „artverwandte“, andere selbständige Tätigkeit verwiesen werden.

Versicherte sollten jedenfalls vorsorglich bereits bei Einreichung eines Antrages auf Gewährung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine stundenplanmäßige Aufstellung über die zuletzt in  gesunden Tagen ausgeübten einzelnen Tätigkeiten – mit Unterstützung ihres Arztes und ggfs. eines Anwalts – anfertigen, um später im Fall einer Leistungsablehnung des Versicherers entsprechend genaue Angaben auch noch nach Jahren zur Verfügung zu haben.

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Rechtsanwalt
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