Fachbeitrag 25.05.2011

Übernahme der Mediationskosten von Rechtschutzversicherer


Mediation hat eine hohe Erfolgsquote, mit der man kostenintensive und belastende Gerichtverfahren vermeiden kann. In Rund 50 % aller Fälle vor den Zivilgerichten liegt der Streitwert unter 1.000,00 €. Immer mehr Rechtsschutzversicherer bieten in diesen Fällen an, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen. Mediation bietet sich beispielsweise besonders im Bereich des Familienrechtes an. Bei einer Mediation finden sich meist stabile und unbelastende Lösungen des Konfliktes, vor allem in Beziehung zu den gemeinsamen Kindern. Mediation bietet sich weiterhin an bei baurechtlichen Problemen, erbrechtlichen Konflikten, Nachbarschaftsstreitigkeiten und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Hier ist die außergerichtliche Mediation zu empfehlen.

Die Richtermediation ist nur dann möglich, wenn schon ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Hier fehlt bislang eine klare Regelung zur Verfahrenskostenhilfe.

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Rechtsanwalt
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