Fachbeitrag 03.02.2014

Bei einem Verkehrsunfall Nutzungsausfall fuer ein Fahrrad


Bei einem Verkehrsunfall kann es auch Nutzungsausfall fuer ein Fahrrad geben

Das LG Lübeck entschied mit Urteil vom 08.07.2011, Az. 1 S 16/11, dass auch ein Radfahrer für die vorübergehende Nichtnutzbarkeit seines Fahrrades aufgrund einer Beschädigung bei einem Verkehrsunfall einen Nutzungsausfall erhalten kann. Die Richter bejahten einen Anspruch auf Nutzungsausfall in dem dortigen Fall in Höhe von 195,90 €, wobei es sich für die Höhe des Nutzungsausfalles an den üblichen Mietkosten für ein entsprechendes Fahrrad orientierte. Das Fahrrad wurde bei einem Unfall so beschädigt, dass dieses 35 Tage nicht benutzt werden konnte, da es in dieser Zeit in der Reparatur war. Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Fahrrades ist als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrrad regelmäßig für den Weg zur Arbeit benutzt wurde.

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Rechtsanwalt
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