Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 23.08.2012

Bearbeitungsgebühren bei Abschluss eines Kreditvertrages


Früher war das üblich: Bei Abschluss eines Kreditvertrages war auch eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zu zahlen. Regelmäßig zwischen 1 % und 4 % der finanzierten Summe. Viel Geld wenn man eh gerade einen Kredit braucht.

Wenn es nur 1 Million Darlehensverträge gibt, in denen Bankkunden zu Unrecht jeweils 1.000 € Bearbeitungsgebühr berechnet wurden, dann können sich Bank- und Sparkassenkunden schon eine Milliarde Euro von deutschen Geldinstituten zurückholen.

Denn wie mittlerweile neun Oberlandesgerichte entschieden haben, ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

So haben folgende Oberlandesgerichte bereits entschieden:

 

  • OLG Bamberg vom 04.08.2010 (3 U 78/10)
  • OLG Dresden vom 02.12.2010 (8 U 1461/10)
  • OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10)
  • OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10)
  • OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10)
  • OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 (17 U 102/10)
  • OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11)
  • OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11)
  • OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11)

Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Kunden von Banken und Sparkassen jetzt zurückfordern. Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Zusätzlich haben Bankkunden Anspruch auf 4 % Zinsen p. a. auf die zu Unrecht berechnete Gebühr.

Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Bearbeitungsgebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Erstattung. Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne! Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch.

Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie. In Einzelfällen bieten wir an nur bei Erfolg eine Vergütung zu berechnen. Fragen Sie einfach danach, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

 

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