Bank muss dem Kunden gegenüber verschwiegene Vertriebsprovisionen 30 Jahre lang zurück erstatten.
Wenn die Bank verschweigt, dass sie für den Verkauf von Finanzprodukten an den Kunden Rückvergütungen oder Provisionen erhält, ist dies nach Auffassung des OLG Stuttgart (9U129/10) eine Straftat mit der Konsequenz, dass die Bank 30 Jahre lang dafür haftet und der Bankkunde einen Anspruch auf Rückgewähr dieser Provisionen besitzt.
Nach Auffassung des BGH (III ZR 170/10) gilt dies für freie Anlageberater erst ab einer Vertriebsprovision von 15 %, weil es für den Kunden bei nicht an eine Bank gebundenen Finanzdienstleistern auf der Hand liegt, dass sie ihre Leistung nicht kostenlos erbringen.
Mit freundlichen Grüssen
RAG EULERICH & COLL.