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Fachbeitrag 30.09.2011

AWD: Medienberichte wegen hoher Provisionen


Im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, bedeutet auf der anderen Seite Schlagschatten zu werfen. Erfolgreiche Vertriebsergebnisse zu erzielen ist für ein Vertriebsunternehmen im Finanzsektor ein Punkt, um glänzen zu können; seit Ende September 2011 wird das Provisionsgebahren des AWD in vielen ernst zu nehmenden Medien kritisch beleuchtet. Der AWD hält dagegen und verneint, Provisionen von über 15 % erhalten zu haben. Anleger von gescheiterten Anlagen, die vom AWD an den Mann gebracht worden sind, können möglicherweise ihren Fall noch einmal „aufrollen“.

Es ist eine Binsenweisheit: Je mehr Geld für den Vertrieb einer Kapitalanlage an den Vertrieb aufgewendet werden muss, um das Produkt auf den Markt zu bringen, desto weniger Geld kann zwangsläufig in den produktiven Aufbau der Geldanlage fließen. Ab einer Provision von über 15 % müsse der Anleger über diese Geldverwendung konkret aufgeklärt werden, fordert die Rechtsprechung seit Jahren.

Nach einem Bericht des Senders NDR Info sollen ebenfalls sehr hohe Provisionen bei den vom AWD vertriebenen geschlossenen Beteiligungen Falk-Immobilienfonds, Medienfonds IMF 1 und 2 geflossen sein. Der Report ist auf der Internetpräsenz des Senders mit den Worten „Hoffnung für Tausende geschädigte AWD-Kunden“ betitelt. Diese Nachricht wird unter Berufung auf den NDR Info auch von weiteren Medien aktuell verbreitet, wie z. B. von der Wirtschaftszeitung Handelsblatt.

Sollte sich diese Aussage belegen lassen – es sollen hierzu eidesstattliche Versicherungen ehemaliger Mitarbeiter des AWD vorliegen, kann es für den AWD teuer werden. Diese Provisionen sollen nach den vom NDR Info veröffentlichten Informationen den Geldgebern nicht offengelegt worden sein. Anleger müssten sich bei diesen möglichen Altlasten allerdings sputen, denn eventuelle Ansprüche gegen den AWD würden zum Jahresende 2011 verjähren.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Es wundert nicht, dass der AWD diese Vorwürfe in einer knapp gehaltenen aktuellen Mitteilung bestreitet. Er vermeidet es aber, konkrete Zahlen zu nennen; dabei täte vollständige Transparenz Not. Verlierer werden mit Sicherheit die Anleger sein, die nicht bis zum Jahresende aktiv werden, wenn sich diese Informationen handfest machen lassen. Bereits seit langem vertritt die KANZLEI GÖDDECKE Anleger, die Fondsbeteiligungen zeichneten, die ebenfalls vom AWD vermittelt worden waren; auch hierbei ging es um Fragen der sachgerechten Beratung.

Quelle: Bericht NDR Info

28. September 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

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