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Fachbeitrag 07.06.2016

Aufklärung Todesrisiko und Wirksamkeit der Einwilligung


Vor wenigen Tagen ging es wieder durch die Medien: der tragische Tod eines 18-jährigen, der bei einer zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose verstarb. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Anästhesisten, die Mutter erklärt, die dauerhafte Einnahme von Schmerzmitteln sei im Vorfeld dokumentiert worden – all das macht den jungen Menschen nicht mehr lebendig. Ob der Tod des 18-jährigen Folge eines vorwerfbaren Behandlungsfehlers oder aber Folge eines schicksalhaften Verlaufs ist noch offen. Die Tragödie rückt das Risiko jeden ärztlichen Eingriffs und jeder Narkose wieder ins Blickfeld.

Die moderne Medizin hat viele wunderbare Möglichkeiten. Trotzdem: Eine ärztliche Behandlung ist nicht mit einer Kfz–Reparatur zu vergleichen!

Die Zahl der Todesfälle in einer Operation ist in Relation zu den durchgeführten Operationszahlen nicht hoch. Doch die Aufklärung über das – noch so geringe – Risiko des Todes wird in Aufklärungsgesprächen häufig übergangen. Behandler scheuen diese Aufklärung und argumentieren, dass der Patient die Einwilligung nicht unterschreibe, wenn er über alle Risiken, insbesondere auch das Risiko des Todes, aufgeklärt würde.

Ausschließen kann kein Behandler dieses Risiko. Er wird und kann nur sein Mögliches tun, um die mit einem Eingriff verbundenen Risiken zu verringern. Daher ist auch das Aufklärungsgespräch zwischen Narkosearzt und Patient von großer Wichtigkeit, auch wenn die Patienten selbst diesem Gespräch oft weniger Stellenwert einräumen als dem Gespräch mit dem „eigentlichen“ Operateur. Hier ist ein Umdenken auch auf Patientenseite notwendig.

Nur der Patient entscheidet über die Einwilligung, nicht der Behandler. Entscheiden kann er sich nur, wenn er hinreichend über alle Risiken aufgeklärt ist und eben auch das Risiko des Todes kennt und in Kauf nimmt.

Ist der Patient nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, ist der Eingriff nicht von seiner Einwilligung gedeckt und der Behandler setzt sich zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verfolgung aus.

Das oft als lästig empfundene Aufklärungsgespräch sollte daher von allen Beteiligten – Patient, Anästhesist, Operateur – als wichtige Grundlage des Eingriffs gesehen werden. Nur das umfassende Aufklärungsgespräch gibt dem Patienten die Chance, wohlüberlegt und selbstbestimmt in den Eingriff einzuwilligen.

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Rechtsanwalt
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