Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 28.08.2012

Aufbau einer U.S. Tochtergesellschaft


Die Gründung einer U.S. Tochtergesellschaft ist aus vertriebstechnischen, administrativen und haftungsrechtlichen Gründen üblich und zu empfehlen. Firmengründungen in den USA erfolgen auf Staatenebene und sind schnell und preiswert. Bevorzugter Gründungsstaat ist Delaware, wegen der flexiblen Gesetze und niedrigen Kosten.

Folgende Punkte müssen bei dem Aufbau einer U.S. Tochtergesellschaft berücksichtigt werden:

Rechtsform der U.S. Gesellschaft: In den USA gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die weitreichende Auswirkungen auf Fragen der Haftung und der steuerlichen Veranlagung der Gesellschaft haben und sind insofern ein wichtiger Punkt sind.

Standort/Zweitanmeldung: Die Gesellschaft, die in Delaware gegründet worden ist, kann in jedem U.S. Staat tätig werden. Hierzu muss am Ort der späteren Niederlassung/Geschäftstätigkeit eine sog. Application for Authority beantragt werden, die in etwa einer deutschen Gewerbeanmeldung entspricht.

Abfassung einer Firmensatzung: Diese sog. Bylaws (bei einer Corporation, Inc.) oder das Operating Agreement (bei einer Limited Liability Company, LLC) regeln die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschaftsorgane untereinander. Auf der Basis der Delaware Corporate Laws sind sie speziell auf das Verhältnis deutsche Muttergesellschaft – U.S. Tochtergesellschaft zugeschnitten.

Operative Ausstellung der Gesellschaft: Nach Gründung der Gesellschaft wird das Board of Directors und die Officer eingesetzt, sowie der oder die Eigentümer der Gesellschaft bestimmt. Dies geschieht durch verschiedene Gesellschaftsbeschlüsse.

Büro: Die neue gegründet Gesellschaft braucht eine U.S. Büroadresse. An die in der Anfangsphase wichtige Dokumente geschickt werden können. Unsere Kanzlei kann Ihnen eine kostengünstige Lösung anbieten.

Steuernummer: Die Gesellschaft benötigt eine Bundessteuernummer (Employer Identification Number – EIN), um ihre Steuern abführen zu können.

Bankkonto: Die U.S. Gesellschaft muss ein U.S. Bankkonto besitzen. H. Roske & Associates LLP hält gute Kontakte zu U.S. und deutschen Banken in den USA, um eine Konto Eröffnung zügig und unkompliziert durchzuführen.

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Rechtsanwalt
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