In einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank am 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen.
Die von uns vertretenen Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Darlehenssumme, immerhin 661,30 €, gezahlt.
Die Santander versuchte im Prozess – wie auch schon außergerichtlich – die vorhandene Rechtsprechung von 9 Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht durchsetzen. Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.
9 Oberlandesgerichte hatten zuvor entschieden, dass die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig ist, weil die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen dringend diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.
Wir haben Ihnen ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.