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Fachbeitrag 09.01.2012

Arbeitsrechtlicher Jahresrückblick 2011


2011 war aus arbeitsrechtlicher Sicht ein spannendes Jahr.
Vor allem zwei eher politisch geprägte Entscheidungen sorgten für Gesprächsstoff.

Der ersten Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Arbeitnehmer hatte die Anweisung des Chefs mit den Worten “Jawohl, mein Führer” beantwortet. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht erklärte diese Kündigung für unwirksam.

Diese Äußerung stelle zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters dar, jedoch sei eine verhaltensbedingte Kündigung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer solche Aussprüche wiederholt.

Es hätte zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen, so das LAG Rheinland- Pfalz.

Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs scheinen leider noch keine Kündigung zu rechtfertigen.

In einer weiteren brisanten Entscheidung von Juni 2011 ging es um einen Arbeitgeber, der von einer Mitarbeiterin verlangte einen Deutsch- Kurs zu absolvieren. Dies sei rechtmäßig, so das BAG und wies die Klage hiergegen zurück. Weiter Infos: www.DieOnlineKanzlei.de

Rechtsanwalt Borth

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