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Fachbeitrag 11.02.2015

Arbeitsrecht


Informationspflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines persönlichen Fortbildungskontos bis spätestens 31.1.2015

Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen 2015 zählen die Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung: so wurde zum 31.12.2014 das individuelle Recht zur Weiterbildung (das sog. „Droit individuel à la formation, DIF“) abgeschafft und durch ein persönliches Konto zur Weiterbildung ersetzt.

Der Zugang zu diesem persönlichen Weiterbildungskonto kann seit dem 1.1.2015 unter der Adresse www.moncompteformation.gouv.fr online erfolgen. Die bis zum 31.12.2014 nicht in Anspruch genommenen DIF-Stunden werden durch den Arbeitnehmer auf dieses Konto eingestellt. Anschließend werden dem Konto jährlich, proportional zur Arbeitszeit, Stunden gutgeschrieben, wobei das Gesetz eine maximale Obergrenze von 150 Stunden für eine Vollzeitkraft festgelegt hat.

Ebenso können Überstunden eingestellt werden.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, die Weiterbildung von Arbeitnehmern neu zu strukturieren und vor allem die Finanzierung durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. So soll nur noch ein einheitlicher Beitrag auf der Grundlage der Gesamtbruttovolums des Betriebes erhoben werden, dessen konkrete Höhe von der Mitarbeiteranzahl abhängt: Der Beitragssatz liegt bei 0,55% bei Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl von weniger als 10 Beschäftigten und bei 1% bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Letzterer kann auf 0,8% gesenkt werden, wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung dazu bereit erklärt, das persönliche Fortbildungskonto der Mitarbeiter in Höhe von 0,2% zu finanzieren.

Für den Arbeitgeber besteht in diesem Zusammenhang die gesetzliche Verpflichtung, jedem Arbeitnehmer bis zum 31.1.2015 die verbliebenen DIF-Stunden schriftlich mitzuteilen. Dieses kann z.B. durch eine spezielle Bescheinigung geschehen. Es obliegt dann dem Arbeitnehmer, diese Stunden auf seinem persönlichen Fortbildungskonto einzutragen.

Jeder Arbeitgeber sollte diese Grundformalität unbedingt in der gesetzlich festgeschriebenen Frist erfüllen.

Quelle: www.moncompteformation.gouv.fr

Ihre Ansprechpartner: Myriam CARDE, avocate und Pascal GASTEBOIS, avocat associé (Partner)

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