Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 20.02.2014

Arbeitsrecht in den USA


Im Interesse des Mandanten ist sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis von US-Angestellten an amerikanische Gegebenheiten angepasst ist. Der Schutzbereich des amerikanischen Employment Law ist anders als der des europäischen, und dabei insbesondere des deutschen Arbeitsrechts. Während in Deutschland vielfach der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund steht, ist es in den USA der Schutz vor Diskriminierung.

 

Grundsätzlich sind Arbeitsverträge sowie die in Deutschland übliche Kündigungsfristen in den USA nicht gebräuchlich. Stattdessen unterschreibt der Arbeitnehmer üblicherweise einen Offer Letter mit einer At-Will Beschäftigung und ein Confidentiality Agreement.

 

Arbeitgeber in den USA sind sehr flexibel und employment ist “at will” – dh sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Frist kündbar. In den meisten Staaten gibt es keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist. In manchen Fällen wird eine Kulanzfrist von 2 Wochen bis zu 3 Monaten vertraglich vereinbart.

 

Eine Arbeitnehmerbindung an das Unternehmen muss daher auf andere Weise erreicht werden, und eine Absicherung des Arbeitgebers kann durch Confidentiality Agreements und Non-Compete Klauseln (Konkurrenzschutzverbot) oder der entsprechenden Strukturierung der Compensation & Benefits gewährleistet werden. Desweiteren werden die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem sogenannten Employment Handbook festgelegt.

 

Aufgrund des föderalistischen Aufbaus des amerikanischen Rechts fallen zahlreiche Aspekte des Arbeitsrechtes (Employment and Benefits) in die Kompetenz der einzelnen Staaten. ERNST & LINDER arbeitet in zahlreichen Staaten mit lokalen Fachanwälten zusammen, um unseren Mandanten unabhängig vom Firmensitz kompetente und umfassende rechtliche Beratung bieten zu können.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Schaffung einer dem US Recht angepassten Personalstruktur und bieten Beratung bei Kündigungen, der Umsetzung der Firmenrichtlinien der Muttergesellschaft, der Erstellung des sogenannten Employment Handbooks sowie der Prozessführung und aussergerichtlichen Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

 

Wenn Sie mehr über diese Thema wissen möchten oder weitere Fragen zum Arbeitsrecht in den Vereinigten Staaten haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Sie können uns in New York erreichen unter www.el-law.com, Dr. Marcus A. Ernst, +1 212-488-1668, [email protected]; Steffanie E. Keim, +1 212-488-1666, [email protected].

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Rechtsanwalt
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