Fachbeitrag 06.10.2010

Anwaltskosten – Teil 2


Rechtsschutzversicherungen

In vielen Fällen ist es günstig, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die für anfallende Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt. Allerdings sollten Sie vor Abschluss der Versicherung genau vergleichen und prüfen, welche Risiken die Versicherung abdeckt. Oftmals sind genau die Lebensbereiche, in denen am häufigsten Rechtsstreitigkeiten auftreten,  nicht im Versicherungsumfang enthalten. Wenn Sie in einem Mietverhältnis stehen oder bei einer Firma angestellt sind, sollten Sie auf jeden Fall Mietrechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Streitigkeiten mitversichern lassen. Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zahlen Sie sonst auf jeden Fall die Anwaltskosten für den von Ihnen beauftragten Anwalt, unabhängig davon, ob Sie Recht bekommen oder nicht.

Die Versicherungsprämien kann man reduzieren, wenn man eine Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart, ähnlich wie bei Vollkaskoversicherungen für das Auto.

Weiterer Tipp: Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich vor Beginn eines Rechtsstreites von dieser bestätigen lassen, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen wird. Die Versicherung gibt dann eine so genannte “Deckungszusage“ ab. Den Antrag für eine solche Deckungszusage sollten Sie in jedem Fall schon von einem Rechtsanwalt stellen lassen, da dieser aufgrund seiner Erfahrungen besser weiß, wie man den Sachverhalt schildern muss, damit die Versicherung die Deckungszusage auch erteilt.

In Familienrechtsstreitigkeiten wird nur eine Beratung gezahlt.

Eine Kostenübernahme in Unterhalts- oder Scheidungsverfahren ist vom Versicherungsumfang generell ausgeschlossen.

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Rechtsanwalt
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