Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 06.10.2010

Anwaltskosten – Teil 1


Das anwaltliche Gebührenrecht ist eine komplizierte juristische Materie, die für den Laien nicht einfach zu durchschauen ist.

Viele meinen, die anwaltlichen Gebühren müssten sich nach dem Aufwand richten, den der Anwalt in einem Verfahren hat. Das ist nicht der Fall. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiernach bemessen sich die Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert, unabhängig davon, wie zeitaufwändig die Sache für den Anwalt tatsächlich ist.

Beispiel:

Sie haben eine Forderung, die noch nicht bezahlt wurde, und möchten dem Schuldner nochmals eine Zahlungsaufforderung mit Klageandrohung schicken, diesmal zur Abschreckung aber durch einen Anwalt. Wird der Anwalt dann tätig, kann er Ihnen gegenüber eine sog. Geschäftsgebühr in Rechnung stellen. Wenn die Verzugsvoraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebühr auch von dem Schuldner zu zahlen. Da Sie den Anwalt beauftragt haben, bleiben Sie als Auftraggeber jedoch in der Verpflichtung, die Gebührennote zu übernehmen, falls der Schuldner nicht zahlt.

Da die Höhe einer Gebühr von der Höhe des Streitwertes abhängt, entstehen unterschiedliche Kosten, je nach der Höhe des geforderten Betrages. Wird ein Betrag von 300,00 € gefordert, beträgt die Geschäftsgebühr 32,50 €, beläuft sich die Forderung auf 5.000,00 €, kann der Anwalt für das (inhaltlich gleiche) Schreiben schon 391,30 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer verlangen.

Oftmals unverständlich ist, dass ein Brief so viel kosten soll. Der Gesetzgeber hat dem Anwalt durch das Streitwert-System der RVG aber diese Art von Mischkalkulation vorgeschrieben. Es kann zwar durchaus sein, dass der Anwalt an einer einfachen Sache wegen des hohen Streitwertes ohne großen Aufwand viel Geld verdient. Andererseits kann es auch sein, dass eine Sache, deren Streitwert niedrig ist, trotzdem verzwickt ist und viel Arbeit macht. Dann kann der Anwalt eben auch kaum mehr Honorar verlangen. Er kann lediglich innerhalb der Geschäftsgebühr den Rahmen von 0,5 – 2,5 ausschöpfen oder eine Honorarvereinbarung treffen.

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Rechtsanwalt
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